Das Verwaltungsgericht Köln erkannte das Problem der mangelnden kommunalen Kontrolle über den Marktplatz. Eine Satzung soll nun helfen.
„Es geht nur miteinander“Hennef will die Marktgilde loswerden – Gericht wies Widerruf ab
In die Streitsache, wer in Hennef den Wochenmarkt veranstalten soll, kommt Bewegung. Schon im Frühjahr 2018 hatte es im Rathaus die Überlegung gegeben, der Deutschen Marktgilde zu kündigen und selbst die Regie zu übernehmen. Jetzt unternimmt die Stadt einen neuen Anlauf.
2018 gab die mangelnde Attraktivität des Markts Anlass, einen Betreiberwechsel anzustreben. Die Marktgilde gelobte Besserung und legte ein neues Konzept vor, unter anderem mit Sonderaktionen und Thementagen. Doch 2020 kochte die Frage erneut hoch, nachdem die Händler erklärt hatten, dass sie für die Zukunft eine Zusammenarbeit mit der Marktgilde ablehnen.
Zerrüttetes Verhältnis zwischen Beschickern und Organisation
Diese Zeitung berichtete von einem „irreparabel zerrütteten“ Verhältnis zwischen Beschickern und Organisator. Die Kommunalpolitik beriet mit dem Ergebnis, dass die Stadt eine seit 1986 geltende, unbefristete Festsetzung zu Gunsten der Deutschen Marktgilde zum 31. Dezember 2020 widerrufen sollte. Die Genossenschaft wertete diesen Beschluss „als unbegründet und als Rechtsbruch“. Sie kündigte an, sich juristisch gegen den Widerruf zu wehren.
Vor acht Wochen, am 7. Dezember, wurde die Sache am Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Dabei wurde das Problem der mangelnden Kontrolle über den Marktplatz seitens der Kommune erkannt. Andererseits, so Stadtsprecher Dominique Müller-Grote, sehe das Gericht in der Gewerbeordnung keine Kriterien, die es erlaubten, die „Ewigkeitsgenehmigung“ (Müller-Grote) für die Marktgilde aufzuheben oder zu befristen. Der Widerruf der Stadt wurde deshalb abgewiesen.
In der Sitzung des städtischen Wirtschaftsausschusses am Dienstag berichtete der Erste Beigeordnete Michael Walter über den Sachstand und über den Weg, den die Stadt nun beschreiten will. „Es wird eine Satzung erarbeitet, um den Marktplatz zu einer öffentlichen Einrichtung zu machen“, erläutert Müller-Grote. Alsdann könne die Stadt den Markt selbst betreiben oder dies einem Konzessionär überlassen.
Velbert liefert ein Vorbild
Die Marktsatzung, die zuerst dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt und im Juni vom Stadtrat verabschiedet werden solle, sei die Grundlage für einen erneuten Widerruf der Vereinbarung mit der Marktgilde. Ein Vorbild für diese Vorgehensweise gab Velbert. Die Stadt im Kreis Mettmann gewann laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung unlängst einen Prozess gegen die Marktgilde vor dem Oberverwaltungsgericht und darf nun selbst Wochenmärkte veranstalten.
Welche Perspektiven sieht die Deutsche Marktgilde noch in Hennef? Auf Nachfrage der Redaktion verwies der Niederlassungsleiter für die Region Rhein-Ruhr, Martin Rosmiarek, am Mittwoch auf ein Gespräch, dass der Vorstand der Marktgilde mit der Stadt Hennef führen wolle. Dem wolle er jetzt nicht vorgreifen.
Dass die Deutsche Marktgilde in Hennef widerstandslos die Segel streicht, ist wohl nicht zu erwarten. Man suche den Kontakt zur Stadt und wolle sowohl mit dem Ordnungsamt als auch gern mit der städtischen Wirtschaftsförderung zusammenarbeiten, damit der Wochenmarkt keinen Schaden nehme, sagte Martin Rosmiarek. „Es geht nur miteinander.“