Erst Anzeige, dann VerlobungFreund soll Henneferin mit Messer verletzt haben – die macht ihm Antrag in U-Haft

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht Siegburg steht eine Anti-Gewalt-Bank.

Die 36-Jährige war mit einer blutenden Stichwunde hilferufend durch den Hausflur gerannt. Ihr Verlobter steht nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Zoff war an der Tagesordnung in dem kleinen Mehrfamilienhaus in Hennef, immer wieder riefen die Bewohner die Polizei, der Freund einer Mieterin im Dachgeschoss ignorierte regelmäßig das Hausverbot der Hausverwaltung. An einem Morgen eskalierte der Streit: Die 36-Jährige rannte mit einer blutenden Stichwunde laut hilferufend durch den Hausflur. Der 31-Jährige muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten.

Was genau passierte in der Mietwohnung im September vergangenen Jahres, das wird wohl im Dunkeln bleiben. Denn der Angeklagte, den die Polizei bei seinen Eltern in Hennef aus dem Bett holen und gefesselt in den Gerichtssaal vorführen musste, machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Ich habe den Ring besorgt und ihm einen Antrag gemacht
Geschädigte Henneferin berief sich aufgrund der Verlobung in U-Haft auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht

Auch zur Person, seinem Werdegang, der schulischen, beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Situation, verweigerte er die Aussage. Die Geschädigte berief sich im Zeugenstand auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Sie schilderte stattdessen aufgedreht, dass sie sich mit ihrem Freund in der Untersuchungshaft im Februar 2024 verlobt habe.

„Ich habe den Ring besorgt und ihm einen Antrag gemacht“ - im Beisein seiner Mutter, die eingeweiht gewesen sei. Zuvor hatte sie ihm Liebesbriefe ins Gefängnis geschickt, handgeschrieben auf mit einer Diddl-Maus verziertem Briefpapier.  

Hennefer sammelte vier Anklagen wegen körperlichen Misshandlungen

Da lag der Angriff mit dem Messer, bei dem sie sich Schnittwunden am Kopf und einen Bauchstich zuzog, fünf Monate zurück. Die Verletzungen seien „abstrakt lebensgefährlich gewesen“, heißt es in der Anklage. Kurz zuvor, im April 2023, hatte die Frau ihn zweimal wegen körperlicher Misshandlung angezeigt, einmal habe er sie mit der flachen Hand, einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so die Staatsanwaltschaft.

Trotz des Eheversprechens gab es im April 2024 eine weitere Gewalttat, sie erlitt durch Schläge und Tritte Prellungen im Gesicht, am Arm und an den Rippen - und zeigte ihn erneut an. Sie wollten nach wie vor heiraten, bekräftigte die Zeugin, zeigte auf Nachfrage des Richters ihren Verlobungsring. Am 25.5.2025, das habe sie so festgelegt: „Das ist ein schönes Datum.“

Siegburger Richter meldet Jugendamt Verlobung mit Gewalttäter - zum Schutz des Sohnes

Sie werde jetzt erstmal eine Reha machen, 22 Wochen dauere die Therapie, aufgrund welcher Erkrankung, teilte sie nicht mit. Sie erwarte diesen Schritt auch von ihrem Verlobten, „damit wir unsere Probleme in den Griff kriegen“, das sei ihre Bedingung.

Der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm fragte die Geschädigte nach der Beziehung zu ihrem Sohn, der beim leiblichen Vater in Sankt Augustin lebe. Ihr Umgangsrecht sei seitens der Behörden ja eingeschränkt, sie habe die Auflage, Schaden von dem Sechsjährigen, der bald eingeschult wird, fernzuhalten, betonte Bluhm. Dass sie sich mit dem Angeklagten verlobt habe, werde er dem Jugendamt mitteilen müssen - zum Schutz des Kindes.

Wir Mieter im Haus konnten kaum schlafen und hatten Angst um unsere Kinder
Nachbarin im Zeugenstand vor dem Siegburger Schöffengericht

Das Gericht hatte weitere Zeugen geladen, unter anderem eine Nachbarin. Die 49-Jährige schilderte das offensichtliche Abrutschen der Geschädigten, mit der sie einst im selben Betrieb arbeitete. Diese habe sich nicht nur häufig lautstark mit ihrem Freund gestritten, sondern auch sichtbare Blessuren wie blaugeschlagene Augen davon getragen.

Zudem feierte die Arbeitslose abends und nachts Partys, mit vielen Gästen und reichlich Alkohol. „Wir Mieter im Haus konnten kaum schlafen und hatten Angst um unsere Kinder.“ Als die blutende 36-Jährige bei ihr an dem besagten Morgen im September klingelte, panisch schrie: „Er hat mich abgestochen“ und ihre tiefe Bauchwunde zeigte, habe sie die Polizei alarmiert und den Rettungswagen gerufen.

Der 31-Jährige sei im Treppenhaus zügig vorbeigelaufen und habe nur gemurmelt: „Und jetzt bin ich wieder Schuld.“ Bedankt habe sich die Geschädigte nie bei ihr, „vielleicht aus Scham“. Im Februar sei die 36-Jährige ausgezogen, seitdem sei Ruhe.

Ein Urteil sprach das Schöffengericht noch nicht an diesem ersten Verhandlungstag. Der Prozess wird fortgesetzt, dann werden weitere Zeugen gehört. Der Angeklagte ist nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, sondern auch wegen Betrugs. Er soll zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert haben, obwohl er längst eine neue Stelle hatte.   

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