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Hundesteuer in HennefHennefer Hundehalter sollen mehr zahlen

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Hennef – Zwecks Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Hennef vorgeschlagen, die Hundesteuer zu erhöhen und Änderungen bei der Vergnügungssteuer vorzunehmen. Jeweils zum 1. Januar 2016 sollen die neu gefassten Satzungen nach Beschluss durch den Stadtrat wirksam werden. Zunächst berät am kommenden Montag, 17 Uhr, im Rathausturm der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss.

Die Jahressteuer für die Haltung eines Hundes soll von derzeit 90 auf künftig 96 Euro steigen. Bei zwei Hunden in einem Haushalt will die Stadt ab nächstes Jahr 138 statt bisher 132 Euro pro Tier kassieren. Werden drei oder mehr Hunde gehalten, steigt der zu zahlende Betrag von 156 auf 162 Euro. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, ist eine Erhöhung von 552 auf 600 pro Jahr geplant. Aktuell sind bei der Stadtverwaltung rund 3300 Hunde registriert, davon 20 als gefährlich eingestufte. Von der Steueranhebung verspricht man sich Mehreinnahmen von jährlich 20 000 Euro.

110 000 Euro zusätzlich erwartet

Circa 110 000 Euro an Vergnügungssteuer sollen zusätzlich hereinkommen. Bei Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ist eine Erhöhung des Steuersatzes von 70 Cent auf einen Euro pro Veranstaltungstag und je angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche vorgesehen. Die Steuer wird aktuell bei zwei Diskotheken erhoben.

Außerdem sollen die Aufsteller von Gewinnspielautomaten stärker zur Kasse gebeten werden. Künftig soll ein einheitlicher Steuersatz von 16 Prozent des Einspielergebnisses gelten. Durchschnittlich liegt der Satz im Rhein-Sieg-Kreis bei rund 13 Prozent. Bisher wurde zwischen Spielgeräten in Spielhallen (Steuersatz zehn Prozent) und solchen in Gaststätten (sechs Prozent) unterschieden. Hier soll künftig eine Gleichbehandlung erfolgen. Zurzeit gibt es Stadtgebiet fünf Spielhallen, insgesamt sind 57 Geldspielapparate in Betrieb.

Bei der Vergnügungssteuer sieht die Stadtverwaltung durch das Drehen an der Steuerschraube keine „erdrosselnde Wirkung“ für die jeweiligen Steuerzahler. Sowohl die Diskotheken-Betreiber als auch die Aufsteller der Geldspielautomaten hätten die Möglichkeit, die höhere Belastung auf ihre Kundschaft abzuwälzen. (kh)