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Prozess wegen SchlägereiFreispruch nach blauem Auge auf Hennefer Karnevalsparty

Lesezeit 2 Minuten

(Symbolbild).

  1. Die Schlägerei auf einer Karnevalsparty in Hennef begann angeblich mit einem Missverständnis.
  2. Fest steht, dass das Opfer einige Verletzungen davontrug.
  3. Doch wie genau es dazu kam und ob der Angeklagte dafür verantwortlich zu machen ist, ließ sich vor dem Amtsgericht Siegburg letztlich nicht feststellen.

Siegburg/Hennef – Er wollte seinem Freund Bernd (Name geändert) Hallo sagen, schlug ihm von hinten auf die Schulter. Das wurde offenbar missverstanden: Der junge Mann aus Eitorf kassierte von einer dritten Person den ersten Faustschlag.

Der Besuch einer Hennefer Karnevalsparty im Februar endete schmerzlich für den 20-Jährigen. Ein blaues Auge und Prellungen erlitt er. Noch folgenreicher war ein Bänderriss im Fuß, der den Sportstudenten nach eigener Aussage ein halbes Jahr lang behinderte. Jetzt beschäftigte der handfeste Streit das Gericht.

Von mehreren Männern angegriffen

Angeklagt war ein 21-jähriger Hennefer. Er und mehrere Begleiter sollen den Eitorfer nachts nach der Party auf dem schmalen Verbindungsweg zwischen Meys Fabrik und Bahnhofstraße mit Schlägen und Tritten attackiert haben. „Ich habe versucht, klarzustellen, dass ich ein Freund von Bernd bin“, schilderte der Geschädigte. Doch dann sei von allen Seiten auf ihn eingedroschen worden.

Er sei bis an einen Zaun zurückgewichen, habe den Angeklagten einmal hochgehoben und „weggeworfen“. Zwei Freunde bestätigten dies im Zeugenstand; einer erinnerte sich auch an den „Judotrick“ und daran, dass aus der anderen Gruppe mehrmals der Vorname des Angeklagten gerufen worden sei. Kurz darauf sei die Polizei gekommen, und die meisten hätten die Flucht ergriffen.

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„Da war schon eine Rangelei“, sagte der Beschuldigte, versicherte aber, nicht mit den Handgreiflichkeiten begonnen zu haben. Er sei von dem Geschädigten zu Boden geworfen worden. „Er hat mir eine geklatscht, ich habe ihm eine geklatscht, mehr ist nicht passiert.“

Beschuldigungen nicht nachzuweisen

Dem 21-Jährigen war letztlich nicht nachzuweisen, dass er den Geschädigten als Erster geschlagen und ihm die Verletzungen zugefügt hat. Die Zeugen hatten ihn nach der Tat bei der Polizei anhand vorgelegter Fotografien nicht oder nur mit „70-prozentiger“ Sicherheit identifizieren können.

Dazu kam, dass ein Zeuge im Prozess aussagte, der Angeklagte habe einen schwarzen Pullover getragen. Nachweislich war es aber ein weißer.Richterin Elisabeth Signing Fosso erkannte „zu viele vernünftige Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten, zu schwammig waren ihr die Zeugenaussagen. Verteidiger, Richterin und die Staatsanwältin waren sich einig: Freispruch.