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DauerstreitGemeinde Eitorf will Entwicklung im Gewerbegebiet Ost festschreiben

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Ihre Verkaufsflächen dürfen die Supermärkte, hier Rewe, nach dem geänderten Bebauungsplan leicht vergrößern.

Eitorf – Für einen Monat wird die sechste Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Ost III „Im Auel“ offengelegt. Das beschloss der Ausschuss für Planung, Umwelt und erneuerbare Energien, der gleichzeitig auch den Flächennutzungsplan ändert. Über den Bebauungsplan gibt es schon seit Jahren Auseinandersetzungen zwischen Grundstückseigentümern, Mietern, Gemeinde Eitorf und dem Rhein-Sieg-Kreis.

Der leerstehende frühere Extra-Baumarkt sollte laut einer Bauvoranfrage zu einem Aldi, einem DM-Markt sowie einem Blumengeschäft umgebaut werden. Das verweigerten die Behörden.

Zwei Gerichtsverfahren

Zurzeit sind deshalb zwei Gerichtsverfahren anhängig, eins beim Kölner Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde, das zweite als Normenkontrollverfahren gegen die auf Verlangen des Rhein-Sieg-Kreises von der Gemeinde verhängte Veränderungssperre beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Unabhängig davon soll mit der jetzt beschlossen B-Planänderung der Bestand rechtssicher festgeschrieben und für die Betriebe von Rewe-XL und Netto eine geringfügige Weiterentwicklung zugelassen werden. Für den ehemaligen Baumarkt mit seinen mehr als 3000 Quadratmetern werden aber zusätzliche, zentrumsrelevante Sortimente ausgeschlossen.

Rechtsanwälte der Eigentümer werfen Gemeinte Enteignung vor

Michaela Straßek-Knipp vom Bauamt der Gemeinde erläuterte im Ausschuss, was dort künftig erlaubt sein soll: Gewerbebetriebe und Lagerhallen, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie Anlagen für sportliche, kirchliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Zwecke oder auch Vergnügungsstätten. Das wiederum betrachten die Rechtsanwälte von Eigentümer und Märkten als teilweise Enteignung.

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Die Gemeinde will mit ihren Vorstellungen gleichzeitig aber auch die Entwicklung im Ortskern schützen, in dem ein handels- und multifunktionales Zentrum erhalten werden soll. Gemeindevertreter und Verwaltung wollen damit zugleich auch den Zielen des Landesentwicklungsplans entsprechen.

Keinen Erfolg hatte ein Antrag von Wolfgang Rupprecht (Bündnisgrüne), der keinen Zeitdruck sah und deshalb die Beratungen vertagen wollte. Beigeordneter Karl Heinz Sterzenbach wies darauf hin, dass die Gerichtsverfahren noch einige Zeit andauern könnten. Unter Umständen könnte dadurch auch die von der Gemeinde verhängte Veränderungssperre ablaufen.