Die Einführung eines bundesweiten Handyverbots an Schulen wird derzeit diskutiert. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es schon jetzt strenge Regeln.
HandyverbotIn den Schulen im Rhein-Sieg-Kreis bleibt das Smartphone aus
Ablenkung vom Unterricht, heimliches Filmen, Cybermobbing – für das Verbot der Handynutzung in Schulen gibt es gute Gründe. Der hessische Kultusminister Armin Schwarz (CDU) will in der Kultusministerkonferenz Mitte Dezember in Berlin über ein bundesweites Handyverbot an Schulen diskutieren. In Nordrhein-Westfalen ist es bisher den Schulen überlassen, wie sie mit dem Problem umgehen. Wir haben bei einigen nachgefragt.
„Es ist eine tägliche Herausforderung für das Kollegium“, sagt die Leiterin des Städtischen Gymnasiums Hennef (SGH). Beatrix Glaser spricht von der Schwierigkeit für die Lehrerinnen und Lehrer, das am SGH grundsätzlich geltende Verbot für Schüler, ihr Smartphone offen zu nutzen, durchzusetzen und auf die Einhaltung zu achten. Glaser sagte, sie würde es begrüßen, wenn es eine klare, landesweit vorgegebene Regelung gäbe. „Das würde dieses hochemotionale Konfliktfeld aus der Schule herausnehmen.“
In der Troisdorfer Realschule müssen Handys den ganzen Schultag ausgeschaltet sein
Immer wieder würden Handys auf dem Schulhof und in den Klassenzimmern missbraucht, beispielsweise durch das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos und Videos anderer Personen, schildert Frank Herbst, Schulleiter der Troisdorfer Realschule „Am Heimbach“. Die Schule habe daher entschieden, dass Handys während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet bleiben müssen. „Die Umsetzung kostet viel Kraft und Mühe und wird leider auch häufig missachtet“, schildert Herbst, „es schwappen auch immer wieder Probleme in den schulischen Kontext, die durch Soziale Medien im privaten Umfeld verursacht werden.“
Die Realschule „Am Heimbach“ organisiere regelmäßig Informationsveranstaltungen und Präventionsmaßnahmen, die bei den Schülerinnen und Schülern jedoch nicht immer fruchteten, so der Schulleiter: „Aus Gesprächen mit Eltern entnehmen wir, dass die Handynutzung in vielen Familien als ein Problem angesehen wird.“
Handys bleiben ausgeschaltet, so steht es auch in der Schulordnung der „Schule an der Sieg“ in Eitorf. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule gibt es darüber hinaus eine Sonderregelung: Die Kinder der drei fünften Klassen legen morgens ihre Mobiltelefone für den gesamten Schultag in einem verschließbaren Schränkchen im Klassenzimmer ab. Jedes Kind hat ein Fach.
„Damit haben wir absolut gute Erfahrungen gemacht“, berichtet Schulleiter Heiko Fritzsche. Niemand müsse dann Telefonate annehmen, auf Mitteilungen reagieren oder Spielaktionen ausführen. „Das bringt sehr viel Ruhe in den Unterricht.“ Und es gebe keinerlei Fälle von Mobbing im fünften Jahrgang. Auch die Eltern seien von dieser Regelung, über die beim Schulanmeldegespräch informiert werde, begeistert.
Am Gymnasium in Sankt Augustin soll im Januar 2025 ein komplettes handyverbot umgesetzt werden
Am Rhein-Sieg-Gymnasium (RSG) in Sankt Augustin gibt es „spätestens Ende Januar 2025 wieder ein komplettes Handyverbot“, teilt Schulleiterin Birgit Fels mit. Was passiert, wenn ein Jugendlicher trotz Verbots mit dem Smartphone im Unterricht erwischt wird? Dann zieht es die Lehrerin oder der Lehrer bis zum Ende des Unterrichts ein. „Dies passiert aber höchstens einmal pro Woche in der ganzen Schule“, betont Fels.
Ähnlich handhabt es die Realschule Niederpleis. Dort müssten Handys während der Unterrichtszeit, auch in den Pausen, auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Tasche verstaut sein, berichtet Schulleiterin Monika Mattke. Wer sein Handy trotzdem vor den Augen einer Lehrkraft benutze, riskiere, dass es eingesammelt und bis zum Ende des Schultages in einem Safe eingeschlossen werde. Der „Erziehungs-Clou“, so Mattke, sei dabei das Ende des Schultages. An Langtagen ist das erst gegen 15 Uhr, auch, wenn der betroffene Jugendliche bereits früher Unterrichtsschluss hatte. „Dann muss er eben so lange warten.“
„Das Nutzen von Handys ist den Lernenden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit nicht erlaubt“, sagt Schulleiter Alfred Himpeler von der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid. Bei Verstößen werde das Handy bis zum Unterrichtsende am selben Tag im Sekretariat „verwahrt“, so Himpeler.
„Prinzipiell unsichtbar“ sind die Smartphones am Gymnasium Lohmar. Sobald eines auftaucht in den Gängen, auf dem Hof, „darf kein Lehrer weggucken“, sagt Sebastian Riedel, Lehrer und Verantwortlicher für Pressearbeit. Das sei schon eine Herausforderung. Wenn aber das gesamte Kollegium an einem Strang ziehe, gewöhnten sich die Kinder ab der fünften Klasse an die gemeinsam vereinbarten und schriftlich fixierten Regeln. Dringende Telefonate können nach kurzer Absprache im Sekretariat geführt werden. Sicherlich gebe es auch Mobbingfälle in den privaten Whatsapp-Gruppen der Klassen, das werde auch in der Schule aufgearbeitet.
Klare Regeln gibt es am Anno-Gymnasium in Siegburg. Schulleiter Sebastian Kaas zufolge ist der Gebrauch von Smartphone bis zur Sekundarstufe 1 nicht erlaubt. Für die Oberstufe gebe es Sonderregelungen, so dürften Smartphones etwa in der Mittagspause genutzt werden, nicht aber in Teilen der Schule, die auch für die Sekundarstufe zugänglich sind.
„Wir wollen auch vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler gegenseitig fotografieren und Aufnahmen zum Mobbing genutzt werden. Die Gefahr ist zu groß“, erläutert Kaas. Kinder und Jugendlich müssten vor dem Druck und der Entgrenzung der Technik geschützt werden. Er betont, die Regeln seien gemeinsam von Schülern, Lehrern und Eltern in der Schulkonferenz festgelegt worden.
An der Jugenddorf-Christophorusschule (CJD) Königswinter gebe es seit Jahren ein Handynutzungsverbot, so Astrid Karres, die Koordinatorin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. „Während der Unterrichtszeit müssen die Handys ausgeschaltet oder im Flugmodus sein“, teilt Karres mit. Bei unerlaubter Nutzung des Handys auf dem Schulgelände oder im Gebäude werde es eingezogen und müsse bei der Schulleitung abgeholt werden - „persönlich oder durch Elternteile“.