Im Fall des mutmaßlichen Diebstahls wertvoller Rohstoffe aus einer Firma im Siebengebirge haben sich die Angeklagten geäußert.
LandgerichtAngeklagte wollen aus Betrieb im Siebengebirge nur Produktionsabfälle versilbert haben

Vor dem Bonner Landgericht müssen sich die Angeklagten verantworten.
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Es geht um den Diebstahl wertvoller Rohstoffe: Vor der 3. Großen Strafkammer wurde am Mittwoch (26. März) das Verfahren um den Diebstahl von sogenanntem „Washcoat“ fortgesetzt, einer edelmetallhaltigen Flüssigkeit, mit der Katalysatoren von innen beschichtet werden. Die drei Angeklagten räumten den Diebstahl im Grundsatz ein. Sie hätten allerdings nicht die teure Beschichtungsflüssigkeit selber gestohlen, sondern Produktionsabfälle versilbert.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern aus Hennef und Altenkirchen in der Anklage vor, zwischen Juli 2018 und Juli 2023 insgesamt zwischen 30 und 50 Litern Washcoat jeweils in kleinen Chargen von dem Firmengelände ihres Arbeitgebers im Siebengebirge gestohlen zu haben. Die Anklage geht von einem Verkaufserlös von rund 285.000 Euro aus, den die beiden 36-Jährigen und der 45-Jährige erzielt haben sollen.
„Zugriff auf die Edelmetalle hatten nur die Vorgesetzten“
Das wäre so allerdings gar nicht möglich gewesen, gaben die drei übereinstimmend vor Gericht an: Die Flüssigkeit werde erst in der Produktion bei dem Katalysator-Produzenten zusammengemischt, führte Strafverteidiger Yannick Börter für seinen 36-jährigen Mandanten aus. Die enthaltenen Edelmetalle – neben Platin beispielsweise auch Rhodium und Palladium – würden erst kurz vor der Mischung aus dem Tresor geholt. Zugriff hätten nur ihre Vorgesetzten gehabt.
Er selber habe ein gutes Jahr nachdem er im Januar 2017 bei dem Unternehmen angefangen habe, entdeckt, dass sich auch die Produktionsabfälle zu Geld machen ließen, ließ der 36-Jährige das Gericht wissen. Ein Teil seiner Arbeit habe darin bestanden, die fertig beschichteten Abgasreiniger „auszuklopfen“. Mit der Tätigkeit sollten lose oder störende Anhaftungen an den Produktionsstücken beseitigt werden.
Er habe dann im Internet nach einem Abnehmer für die Reste gesucht und sei nach dem dritten Anruf fündig geworden. Sein neuer Geschäftspartner habe keine weiteren Fragen gestellt und ihm für das erste Reste-Kilo 336 Euro gezahlt. Schnell habe er dann herausgefunden, dass das Spülwasser, mit dem die Beschichtungsanlage regelmäßig gereinigt wurde, ebenfalls einen vermarktungsfähigen Anteil von Edelmetallen enthalten habe.
Die beiden Mitangeklagten und ein flüchtiger vierter Verdächtiger wollen sich dann gegenseitig von der Geschäftsidee informiert haben, nachdem einer von ihnen den Erfinder der Masche auf frischer Tat ertappt habe. Jeder habe dann aber sein eigenes Süppchen gekocht. Offenbar wehren sie sich so gegen den angeklagten Verdacht, als Bande gehandelt zu haben.
Anonymer Brief an die Geschäftsleitung wurde vor Gericht verlesen
Deren Kopf soll laut Anklage ein ebenfalls 36-Jähriger gewesen sein, der von Marc Piel vertreten wird. Sein Mandant widerspreche klar dem Vorwurf, Chef einer Bande gewesen zu sein, führte Piel aus. Der Vorwurf entbehre jeder Grundlage und sei von der Anklagebehörde eins zu eins aus einem anonymen Brief an die Geschäftsleitung abgeschrieben worden, dank dessen die Tatserie des Quartetts schließlich aufgeflogen sei.
Der Urheber des Schreibens, das vor Gericht verlesen wurde, ist nach wie vor unbekannt. Ihre Mandanten könnten sich aber teilweise vorstellen, dass das Schreiben aus ihrem direkten sozialen Umfeld eines der Angeklagten stammen könne, verkündetet die Anwaltsriege. Das Verfahren wird fortgesetzt.