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WohnprojektInvestor verklagt Stadt Königswinter wegen abgelehnter Bauanträge

Lesezeit 3 Minuten
Auf dem Sumpfwegareal in Niederdollendorf, hier im Juni 2021, war ein großes Wohnbauprojekt geplant.

Auf dem Sumpfweggelände nördlich des Arbeitnehmerzentrums in Niederdollendorf sollte das Wohngebiet entstehen.

Eigentlich hatte die BPD Immobilienentwicklung den Bau mehrerer Wohneinheiten in Niederdollendorf geplant. Die Bauanträge wurden jedoch abgelehnt.

Die BPD Immobilienentwicklung, die am Sumpfweg in Niederdollendorf ein großes Wohnprojekt verwirklichen wollte, hat Klage gegen die Stadt Königswinter vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das bestätigten das Unternehmen und die Stadt Königswinter auf Anfrage.

Das umstrittene Projekt, das anfangs rund 14 Baukörper mit 156 Wohneinheiten auf dem Areal nördlich des Arbeitnehmerzentrums vorsah, hatte die Koalition aus Königswinterer Wählerinitiative, Grünen und SPD sowie die Linke schon Mitte 2021 im Grunde gestoppt, als sie eine Heilung des umstrittenen Bebauungsplans cancelte.

BPD Immobilienentwicklung klagt: Bauanträge in Königswinter wurden abgelehnt

Hintergrund der Klage ist aber auch die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 23. März 2022. „Die im Jahre 2016 eingereichten drei Bauanträge auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie die drei Bauvoranfragen aus 2021 für eine Bebauung der Flächen entlang der Hauptstraße nach Paragraf 34 wurden im August 2022 sämtlich mit gleichem Datum abgelehnt“, teilte die BPD auf Anfrage mit.

„Gegen die Ablehnung der drei Bauanträge als Voraussetzung der Schadenersatzklage und gegen die Ablehnung einer Bauvoranfrage haben wir fristgerecht Klage eingereicht, die entsprechenden Klagebegründungen liegen dem Verwaltungsgericht Köln vor.“ Zu der Begründung wolle man „im laufenden Verfahren keine detaillierten Angaben machen“.

Die Stadt Königswinter verwies auf eine Mitteilung im Ausschuss im März, in der die Ablehnung der Anträge beziehungsweise Voranfragen angekündigt worden seien. „Die Ablehnungsbescheide wurden zwischenzeitlich versendet. Der Investor hat daraufhin gegen die abgelehnten drei Bauanträge und eine Bauvoranfrage Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zu den Auswirkungen der Klage muss erst das laufende Verfahren abgewartet werden.“

Der Ausschuss hatte seinerzeit – bei Gegenstimmen der CDU und FDP beziehungsweise Enthaltung der FDP – beschlossen, die Aufhebungsverfahren für den umstrittenen Bebauungsplan beziehungsweise für dessen erste Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans fortzusetzen. Als neue städtebauliche Zielsetzung beschloss der Ausschuss jedoch, auch die an der Hauptstraße bestehenden Freiflächen als Grünfläche zu erhalten.

Stadtverwaltung Königswinter: Grünflächen sollen erhalten bleiben

Für diese Areale war die Verwaltung zunächst davon ausgegangen, dass sie gemäß Paragraf 34 als Innenbereich zu bewerten seien und dort Wohnbauflächen möglich wären. Laut einer Stellungnahme der Bezirksregierung und der Oberen Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises handele es sich jedoch um einen Außenbereich im Sinne des Paragrafen 35 Baugesetzbuch.

Fazit der Stadtverwaltung: Auch auf den Flächen an der Hauptstraße wäre der Neubau von Wohnungen „nicht genehmigungsfähig“. Daher also die geänderte Zielsetzung „Erhalt der Grünfläche“, die von der Ausschussmehrheit beschlossen wurde.

Laut Sitzungsvorlage hatte der Vorhabenträger drei Bauvoranfragen in Form von drei Bebauungsvarianten für Wohngebäude entlang der Hauptstraße gestellt. Aus dem Jahr 2016 stammten demnach drei Bauanträge zur Errichtung des ersten Bauabschnitts des Wohngebietes „Rheinpark Königswinter“, zu dem laut Stadt drei Mehrfamilienhäuser sowie die Erschließungsstraße gehört hätten.

Kritiker des Vorgehens der Koalition gegen das Wohnbauprojekt hatten vor Schadenersatz „in Höhe von mehreren Millionen Euro“ gewarnt, die auf den städtischen Steuerzahler zukommen könnten.

Auf eine Frage der CDU-Fraktion zu Schadensersatzfrage im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen schreibt die Verwaltung: „Erst, wenn die vom Investor erhobenen Klagen rechtskräftig abgewiesen worden sind, kann er zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen. Ob dies dann erfolgreich sein wird, ist in weiteren Gerichtsverfahren zu klären.“