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Schwert und Vorderlader im KellerKönigswinterer finanzierte mit Drogenhandel die eigene Sucht

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Der Eingang zum einem Gerichtsgebäude. Über dem Portal mit antik wirkenden Säulen steht Landgericht.

Der Eingang des Bonner Landgerichts

Der 35-Jährige hatte außerdem verschiedene Waffen bei sich zu Hause.

Was Waffen angehe, sei sein Mandant in gewisser Weise „bekloppt“, sagte Rechtsanwalt Jürgen Schüttler dem Gericht, und der 35-jährige Mann neben ihm auf der Anklagebank nickte zustimmend: Seit diesem Montag muss sich der Königswinterer wegen bewaffneten Drogenhandels vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Der einschlägig Vorbestrafte verfügte bei seiner Festnahme über eine beeindruckende Waffensammlung und soll spätestens seit Sommer 2023 einem schwunghaften Betäubungsmittelhandel nachgegangen sein.

Königswinterer bestreitet die Vorwürfe der Anklage nicht

Die beiden angeklagten Taten soll der Mann am 9. Juni vergangenen Jahres in Königswinter und am 29. Dezember in der Wohnung seiner Freundin in Bonn begangen haben. Vor Gericht stritt er den Handel nicht ab; Anwalt Schüttler trug für den Angeklagten vor, dass dieser nach einer abgesessenen Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren langsam, aber unaufhaltsam wieder in die Amphetamin-Abhängigkeit gerutscht sei.

Seine eigene Sucht habe er mit den Erlösen aus den illegalen Verkäufen finanzieren wollen. Im Jahr 2017 war er ebenfalls wegen bewaffneten Drogenhandels zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein erster Therapieversuch in der Haftzeit war letztlich fehlgeschlagen, und so verbüßte der Königswinterer den Rest der Freiheitsstrafe in der JVA Rheinbach.

Es folgte eine weitere Therapie nach der Entlassung, die der Mann dann im April 2022 erfolgreich beendete. „Er fand einen Job, in dem er um die 2.000 Euro netto nach Hause brachte“, skizzierte der Anwalt des Angeklagten die Vorgeschichte. Der gute Start kam aber alsbald ins Stottern, auch die Frau hatte vorausgegangene Drogenerfahrungen, und nach Streitereien scheiterte im Mai 2023 nicht nur die Beziehung. Bereits seit dem vorausgegangenen Winter hätten beide Rückfälle erlebt, so der Anwalt.

In der Wohnung in Königswinter fand die Polizei Drogen, Waffen und Geld

Als der Angeklagte dann am 9. Juni des vergangenen Jahres seine Habseligkeiten aus der gemeinsamen Wohnung holen wollte, waren die Kellerräume nach anonymen Hinweisen bereits durchsucht worden. Laut Anklage wurden dort neben Streckmitteln für Drogen zirka 18 Gramm Amphetamin und insgesamt 92 Gramm Ecstasysalzzubereitung gefunden. Außerdem 1.600 Euro in bar, eine Feinwaage und Verpackungsmaterial, drei Messer sowie ein Elektroschocker.

Bald sei sein Mandant wieder in die volle Abhängigkeit gerutscht, trug der Anwalt weiter vor. Er war zu einer neuen Freundin nach Bonn gezogen, und am 29. Dezember 2023 stellte die Polizei dort rund 238 Gramm Ecstasy sowie 230 Gramm zweier Amphetaminpräparate sicher. Und dazu eine beeindruckende Waffensammlung: Die Beamten beschlagnahmten eine Softairpistole, einen Vorderlader, ein Schwert, ein Beil, ein Springmesser, zwei Kubotan genannte Nahkampfwaffen, einen Schlagring, ein Einhandmesser, zwei weitere Messer und einen Schlaghandschuh.

Betäubungsmittelhandel gilt immer als bewaffnet, wenn sich Waffen in der Nähe der Drogen befinden, egal zu welchem Zweck und wem sie gehören. Die Mindeststrafe beträgt fünf Jahre Gefängnis. Das Verfahren ist zunächst bis Mitte August terminiert.