Auf der Donrather Kreuzung kam es zum Crash. Der Unfallverursacher muss nach dem Urteil des Siegburger Amtsgerichts um seine Arbeitsstelle fürchten.
12.000 Euro GeldstrafeAutofahrer fährt Radler nach Streit in Lohmar mit Absicht an
Hat ein 50-Jähriger nur das Lenkrad verrissen, oder führte er auf der Bundesstraße 507 absichtlich einen Unfall mit einem Radfahrer herbei? Um diese Frage dreht sich ein Prozess vor dem Amtsgericht. An diesem Vormittag im April gab es einen Konflikt zwischen dem Lohmarer und einem Radler auf der Hauptstraße. Eine Zeuge, der hinter ihm fuhr, sah auf Höhe der Tennishalle die beleidigenden Gesten des Mannes am Steuer und das Kopfschütteln des Mannes auf dem Fahrrad.
Er war erbost gewesen, dass der Radfahrer das Rotlicht einer Ampel missachtet hatte, sagte der Angeklagte. Für das Gericht wenig plausibel: Der Angeklagte habe sich wahrscheinlich darüber geärgert, dass das Zweirad nicht den Radweg befuhr, vermutete Richter Hauke Rudat.
Streit zwischen Autofahrer und Radler eskalierte auf der Donrather Kreuzung
Nach dem Abbiegen auf die B 507 eskalierte der Streit: Der 50-Jährige befand sich auf der rechten Abbiegespur nach Donrath, der Radfahrer auf der mittleren Spur. „Der Angeklagte beschimpfte mich mit puterrotem Kopf.“ Er habe zurückgeschimpft und in Richtung des Autos gespuckt, räumte der Geschädigte ein. Die Polizei entdeckte später Speichelspuren am hinteren linken Kotflügel.
Plötzlich sei der Wagen nach links auf seine Fahrspur gezogen, schilderte der 45-Jährige im Zeugenstand, er sei gegen das Auto geprallt und gestürzt, zog sich eine Beckenprellung und Schürfwunden zu. Dreieinhalb Wochen war er krank geschrieben. Das Fahrrad ein Totalschaden, der bis heute nicht von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen worden sei. Der Verursacher hatte den Schaden nicht gemeldet, kam im Prozess heraus.
Den Unfall hatte auch der unbeteiligte Zeuge gesehen. Der 59-jährige Kaufmann hörte ein lautes Hupen und sah im Rückspiegel, wie der Autofahrer nach links auf die Mittelspur zog, „mit Absicht und ohne zu blinken“. Das habe er bereits vor Ort bei der Polizei zu Protokoll gegeben, wohl wissend, welche Folgen seine Aussage haben könnte.
Zeuge wurde vom Unfallverursacher aus Lohmar bedroht
Nach dem Crash hätte der Angeklagte das Opfer angebrüllt, der Radler zurückgeschrien. Als er den Rettungsdienst verständigte und die Polizei, so der Zeuge, hätte sich der Verursacher sich vor ihm aufgebaut, ihn angeschrien, und versucht einzuschüchtern. Er würde mit dem Radler unter einer Decke stecken.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den bislang nicht vorbestraften 50-Jährigen sieben Monate Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Außerdem eine Führerscheinsperre von weiteren drei Monaten.
Der Nebenklagevertreter verlangte mehr Härte: „Der Angeklagte wollte zeigen, wer der Herr im Ring ist und demonstrierte die Macht des Stärkeren.“ Er habe das Auto als Waffe benutzt.
Ihr Mandant habe schon einen dicken Denkzettel erhalten, sagte seine Rechtsanwältin. Seitdem er nach dem Unfall vor sieben Monaten seinen Führerschein abgeben musste, brauche er wochentags eineinhalb Stunden bis zu seinem Arbeitsplatz, müsse am Wochenende das Taxi nehmen.
Zudem sei sein Job in Gefahr: Der Angeklagte arbeitet am Flughafen, verdient als Einsatzleiter in der Verkehrszentrale 3500 Euro netto. Seine Zuverlässigkeitsprüfung sei wegen des Verfahrens aufgeschoben worden. Bei einer Vorstrafe wird sie nicht erteilt. Die Verteidigerin regte an, die Körperverletzung als fahrlässig zu bewerten und das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen oder alternativ eine geringe Geldstrafe zu verhängen. Auch der Geschädigte sei aggressiv gewesen.
Richter Rudat wertete die Aktion des Angeklagten als Kurzschluss und die Körperverletzung als minderschweren Fall und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro (120 Tagessätze à 100 Euro). Den Führerschein erhalte er vor Ablauf von drei Monaten nicht zurück. Der Angeklagte wäre somit vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin könnte in Berufung gehen, Ziel: eine Geldstrafe unter 91 Tagessätzen, die nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.