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Retter brauchen oft zu langIn der Nähe von Wahlscheid soll 24-Stunden-Wache entstehen

Lesezeit 2 Minuten

Notarzt und Sanitäter kommen in Lohmar oft zu spät an den Einsatzorten an. (Symbolbild)

Lohmar – Auf jede Minute kommt es an bei einem Rettungsdiensteinsatz, doch wenn Bewohner aus dem Lohmarer Norden im Notfall die 112 wählen, dauert es oft zu lange, bis die Helfer in Wahlscheid und in den umliegenden Dörfern ankommen. Das besagt ein Gutachten. Die Stadt plant nun eine eigene Rettungswache mit 24-Stunden-Betrieb.

Die bestmögliche Verteilung der Wachen, der Standorte für Notärzte und Krankentransportwagen sind Inhalte des Gutachtens, dessen Ergebnisse in einen Rettungsbedarfsplan für den Rhein-Sieg-Kreis münden. Dieser Plan sei derzeit in Arbeit und liege leider noch nicht vor, hieß es im Stadtrat. Lohmar solle nun gegenüber dem Kreis erklären, dass die Stadt die Trägerschaft für eine neue Wache übernehmen wolle. Das beschloss der Rat einstimmig. Das letzte Wort hat allerdings der Kreistag.

24-Stunden Wache soll in der Nähe von Wahlscheid angesiedelt werden

Die 24-Stunden-Wache soll entgegen den ersten Diskussionen nicht in Donrath angesiedelt werden, sondern möglichst in der Nähe von Wahlscheid. Eventuell sei die Feuerwache in Wahlscheid mit einer direkten Anbindung an die Bundesstraße 484 ein geeigneter Standort, so die Politik. Eventuell könne dort zunächst provisorisch ein Rettungswagen stationiert werden.

Mit der Übernahme der Verantwortung erhofft die Stadt, auf die Schutzziele größeren Einfluss nehmen zu können. Es sei bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr gelungen, deren „Zielerreichungsgrade“ zu verbessern, sprich: Die Brandschützer sind schneller am Einsatzort als früher.

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Sollte die Stadt Lohmar den Rettungsdienst auch selbst betreiben? Dazu wäre eigenes Personal nötig, das auszubilden beziehungsweise zu akquirieren wäre. Denkbar sei die Übertragung auf anerkannte Hilfsorganisationen, wie Malteser Hilfsdienst, Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz.

Die Vergabe müsse nicht europaweit ausgeschrieben werden, laut Rechtssprechung des Oberlandesgerichts sei eine „Bereichsausnahme“ nicht verfassungswidrig. Damit käme nicht automatisch das günstigste Angebot zum Zug, sondern diejenigen Hilfsorganisationen, die seit Jahren ehrenamtliche Dienste leisteten, könnten gegenüber rein gewerblichen Bietern bevorzugt werden. Grundlage für die Übertragung der Aufgaben sei dann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.