Nach einem Mietrechtstreit hat das Paar zwei Kornnattern im Haus zurückgelassen. Die Schlangen verendeten, die Eheleute standen nun vor Gericht.
Tierschutz-ProzessLohmarer Paar lässt Schlangen beim Umzug zurück und landet vor Gericht
Verhungert und verdurstet sind zwei Kornnattern in einem Lohmarer Einfamilienhaus. Die Vermieterin fand die Schlangen erst Monate nach dem Auszug ihrer Mieter im Juni 2022 verendet in zwei Terrarien. Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die sie begleitet hatten, zeigten die Eheleute wegen Tierquälerei an. Der 52-jährige Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung seine Schuld ein.
Dem Auszug aus dem alten Haus in Lohmar ging ein langer Mietrechtsstreit voraus
Er sei nach einem langen Mietrechtsstreit mit Zwangsräumungstermin „wie gelähmt“ gewesen, beim Auszug aus dem rund 170 Jahre alten Haus hätten er und seine Frau fast kein Mobiliar mitnehmen können: „Es war alles verschimmelt.“
Er habe einen Rückfall in eine überwunden geglaubte psychische Erkrankung erlitten, sich nicht um seine beiden nicht giftigen und völlig ungefährlichen Nattern kümmern können, obwohl ihn seine Frau dazu mehrfach aufforderte. Das tue ihm sehr leid, er habe immer Tiere gehabt, er liebe Tiere. „Ich bitte um Gnade.“
Mittlerweile lebe nur noch ihr alter Kater bei ihnen in der neuen Wohnung, er habe nach langer Arbeitslosigkeit wieder einen Job gefunden als Betreuungsassisten für Senioren, die gleiche Tätigkeit übt seine 54-jährige Frau aus. Richter Herbert Prümper stellte das Verfahren gegen das nicht vorbestrafte Paar ein. Der Kater darf weiterhin bei dem Paar verbleiben. Das Tierschutzgesetz sieht ihn ähnlichen Fällen die Möglichkeit vor, die Tierhaltung zu verbieten.
Der Schlangenbesitzer erhielt als Auflage eine Geldbuße in Höhe seines Monatsnettogehalts von 1200 Euro, zahlbar in 200-Euro-Raten an das Tierheim Troisdorf. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.