RechtsstreitGrüne Bürgermeisterkandidatin Claudia Wieja klagte für Recht im Internet
Lohmar – Ein skurriler Rechtsstreit um eine Internetseite beschäftigte in den vergangenen Wochen Bürgermeisterkandidaten und Rechtsanwälte.
Claudia Wieja, Bürgermeisterkandidatin der Grünen, hatte sich im Frühjahr die Internetdomain „www.claudia-wieja.de“ sichern wollen, doch diese gab es schon, erfuhr die 54-Jährige erstaunt. Reserviert Ende Februar von einer Person aus dem engeren Verwandtenkreis des CDU-Bürgermeisterkandidaten Tim Salgert. Es folgten eine juristische Abmahnung wegen Verletzung des Namensrechts, eine Unterlassungserklärung und eine Klage.
Warum wurde diese Internetdomain angemeldet? Diese Frage blieb auf Anfrage dieser Zeitung unbeantwortet. Und auch der Briefverkehr der Kölner Rechtsanwaltskanzleien brachte zur Motivation nichts Erhellendes. Wiejas Anwälte vermuten, dass die Seite, auf der sich niemals Inhalte fanden, lediglich blockiert werden sollte, so heißt es in der Klagebegründung. Der gegnerische Anwalt teilte mit, dass nicht beabsichtigt gewesen sei, mit der Registrierung der Domain „die Rechtsposition“ von Claudia Wieja „zu berühren“.
Seit 15 Jahren in der Kommunalpolitik
Der 35-jährige Tim Salgert, kommunalpolitisch nicht unerfahren und hauptberuflich Studienrat, gibt an, von der Aktion nichts gewusst zu haben. Eine bekannte Kölner Rechtsanwaltskanzlei, die ihn presserechtlich vertritt, teilte mit: „Unser Mandant hat mit der Registrierung dieser Domain nichts zu tun. Er hatte von einer etwaigen Registrierung keine Kenntnis. Noch hat er eine etwaige Registrierung in Auftrag gegeben.“ Auch die Person aus seiner Verwandtschaft wird von der Kanzlei presserechtlich vertreten. Da diese Person in der Öffentlichkeit unbekannt sei, sei eine Berichterstattung über die Sache unzulässig, heißt es in dem zweiten Schreiben.
Für die Grüne Wieja, berufstätige vierfache Mutter und seit 15 Jahren kommunalpolitisch aktiv, ist die Aktion „kindisch“, sie ärgert sich aber noch mehr darüber, „dass man mich für so blöd hält, dass ich den Antragsteller nicht herausfinde“. Das war ganz einfach: Sie schickte eine Kopie ihres Ausweises zur Denic eG in Frankfurt, der zentralen Registrierungsstelle und Betreiberin aller Domains mit der Ländernennung „.de“ im Internet, um ihre Namensrechte zu belegen, erhielt Namen und Adresse der betreffenden Person und schaltete einen Rechtsanwalt ein.
Ein teurer Spaß
Auf eine anwaltliche Abmahnung folgte eine Unterlassungserklärung, dann eine Zivilklage, als die Seite Wochen später immer noch nicht gelöscht war. Einen Tag nach Klageeinreichung war die Seite dann gelöscht, die Klage sei zwar weiterhin anhängig, werde aber voraussichtlich niedergeschlagen, so Wieja, die nun ihre Homepage mit ihrem Namen mit eigenen Inhalten füllt. Übrigens hatte weder sie sich an diese Zeitung gewandt noch ihr Ehemann Horst Becker, Landtagsabgeordneter der Grünen und Lohmarer Ratsmitglied. „Wir wollten das nicht politisch ausschlachten“, sagt Wieja. „Ich möchte aus eigener Kraft gewinnen.“
Die Sache wird für die gegnerische Seite ein teurer Spaß: In der Unterlassungserklärung sind Kosten von knapp 900 Euro genannt bei einem Streitwert von 10 000 Euro, dazu kommen voraussichtlich aufgrund der Klage weitere Anwaltshonorare und die Verfahrenskosten des Gerichts, schätzungsweise einige Hundert Euro mehr.
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Ob jemand eingeweiht war in diese Aktion im Kommunalwahlkampf, darüber könne sie nur mutmaßen, sagt die Grüne: „Ich gehe davon aus, dass sicher viele im CDU-Vorstand davon nichts wussten.“ Von der involvierten Person indes ist sie enttäuscht: Man hätte doch bei ihr anrufen „und sich für diesen Mist entschuldigen können“.