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Folie als entscheidendes DetailGericht fällt Urteil im 36 Jahre alten Mordfall Claudia Otto aus Lohmar

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Vor der Gastätte "Naafshäuschen" in Lohmar stehen am Tag der Ermordung von Claudia Otto Einsatzfahrzeuge der Polizei und ein Leichenwagen.

Die Gaststätte „Naafshäuschen“ am Tag der Tat. Nun, 36 Jahre später, hat das Bonner Gericht ein Urteil im Fall Claudia Otto gesprochen.

Der Cold Case beschäftigt die Behörden bereits seit 1987, mehr als 170 Verdächtige wurden überprüft.

Der Tod der 1987 ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar wird wahrscheinlich nie aufgeklärt werden. Das Bonner Schwurgericht hat am Dienstag, 24. Oktober, den angeklagten 67-Jährigen aus Detmold vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das Urteil war erwartet worden, nachdem tags zuvor Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatten.

Spur 174 führte im Mordfall Claudia Otto zunächst zum Angeklagten

Die 23-jährige Claudia Otto war in der Nacht zum 9. Februar 1987 erdrosselt in ihrer Wohnung im ersten Stock des „Naafshäuschen“, der Gasthof ihrer Eltern, aufgefunden worden. Der Täter hatte unter anderem Bargeld und eine Münzsammlung erbeutet. Die Mordkommission nahm nach dem damaligen Stand der Ermittlungen Tatortspuren auf und klebte die Leiche der Ermordeten mit Folien ab, um Fasern zu finden.

Mehr als 170 Verdächtige wurden überprüft, auch von ihnen wurden Faserspuren genommen. Spur 174 war die des jetzigen Angeklagten, der damals wiederholt in dem Lokal zu Gast war, aber er wurde als Täter zunächst ausgeschlossen.

Mordfall Claudia Otto: Angeklagter saß bereits wegen zweifachen Mordes 32 Jahre in Haft

Erst ein Jahr später, als er im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung ermordet hatte, geriet er im Fall Otto erneut in Verdacht – wieder ohne Ergebnis. Wegen dieses Doppelmordes saß er 32 Jahre in Haft.

2016 nahm sich eine Sondereinheit des Landeskriminalamts (LKA) des „Cold Case“ noch einmal an und konnte dank neuer Analysemethoden zwei DNA-Spuren des Angeklagten auf der Leichenfolie von Claudia Otto identifizieren.

Es dauerte sieben Jahre, bis durch das Gericht festgestellt wurde, dass im LKA möglicherweise die Leichenfolie und die sogenannte Info-Folie mit den Faserspuren des Verdächtigen neben- oder übereinander gelegen haben und so seine DNA übertragen wurde.

Mordfall Claudia Otto: DNA-Gutachten entlastet Angeklagten

Das Schwurgericht begründete den Freispruch damit, dass dem Angeklagten die Tat „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ nachgewiesen werden könne. Der 67-Jährige wird für jeden Tag der Untersuchungshaft, die er vom 26. April bis zum 1. Dezember 2022 verbüßt hatte, mit 75 Euro entschädigt.

Seine Verteidiger kündigten an, noch mehr Geld einzufordern, weil er wegen des Tatverdachts im Fall Otto nicht schon nach 25 Jahren aus der Strafhaft entlassen worden sei.