Ein Bäckermeister ertappte ein Autoknacker-Pärchen in Niederkassel. Der Zeuge sagte vor Gericht: „Ich hatte nur Angst um meine Tochter.“
40 VorstrafenBäckermeister überrascht Autoknacker-Pärchen in Niederkassel – Angst um Tochter
Mit einer Zeugenaussage steht und fällt oft die Verurteilung. So wartete das Amtsgericht geschlagene 45 Minuten auf den verspäteten Hauptbelastungszeugen, einen jungen Bäckermeister, der die Ladung zum Prozess nach eigenem Bekunden „verschusselt“ hatte und erst nach einem Anruf der Richterin nach Siegburg eilte. Er hatte im August vergangenen Jahres in Niederkassel einen Mann und eine Frau dabei überrascht, wie sie seinen Lieferwagen aufbrachen und ausräumten.
Für den 47-jährigen Angeklagten ging es um viel. Der Mann hat seit 1992 insgesamt 40 Vorstrafen gesammelt, saß auch schon in Haft und befindet sich derzeit unter laufender Bewährung. Im November 2023 war er wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einem Jahr verurteilt worden. Nur weil seine damalige Verlobte im fünften Monat schwanger war und der werdende Vater beteuerte, nun endgültig auf den Pfad der Tugend zurückkehren zu wollen, wurde er von der Haft verschont.
Der Hauptzeuge, ein Niederkasseler Bäcker, erkannte die Angeklagten nicht wieder
Auch seine heutige Ehefrau (35) ist mehr als einmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, in ihrem Register finden sich neun Eintragungen, unter anderem wegen Diebstahls und Drogenhandels. Wie ihr Mann zog sie es vor, „sich schweigend zu verteidigen“, so erklärten ihre Strafverteidiger, auch zur Person wollten sie nichts sagen. Nur so viel: Sie seien beide „arbeitssuchend“, erhielten Bürgergeld und lebten in Trennung.
Der Bäckermeister erkannte sie vor Gericht nicht wieder. Er sei an diesem Sommerabend gegen 19 Uhr mit seiner Tochter von einem Spaziergang gekommen und habe große Angst um die Elfjährige gehabt. Die Täter hatten auf seine Frage „Kann ich Ihnen helfen?“ merkwürdig reagiert, wie abwesend, als ob sie unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen standen. Für ihn unberechenbar.
Er lief mit dem Kind ins Haus und rief die Polizei. Eine Streife, die unabhängig davon kurze Zeit später wegen randalierender Personen gerufen wurde, traf zwar in derselben Straße die Angeklagten an und erteilte dem Pärchen einen Platzverweis. Später stellten die Ermittler aufgrund der vagen Täterbeschreibung - eine Frau mit langem, dunklem Haar, ein kleinerer, drahtiger Mann - einen möglichen Zusammenhang her. Der Geschädigte, dem sie daraufhin Fotos mehrerer Personen vorlegten, konnte damals schon die Angeklagten nicht eindeutig identifizieren.
Ob sie für den Autoaufbruch verantwortlich oder nur zufällig in der Nähe waren, war daher für das Gericht nicht nachweisbar. Auch weil die Spurensicherung keine DNA sicherstellte - der Bäcker konnte auf seinen Lieferwagen nicht verzichten. Amtsrichterin Julia Dibbert folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.