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„Ich wollte nur helfen“Biergarten-Kellner in Niederkassel wegen sexueller Belästigung verurteilt

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In einer Bar wird ein Bier gezapft. (Symbolbild)

Der Kellner legte Decken um zwei Frauen und berührte dabei ihre Brüste. (Symbolbild)

Verurteilung wegen Belästigung: Ein Kellner in Niederkassel berührte die Brüste zweier Frauen auf eine sexuell motivierte Art, urteilte der Richter.

Die Frauen am Biergartentisch fröstelten, der Kellner brachte warme Decken. Was dann geschah, fand ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Der 33-Jährige soll an diesem Abend Ende Juli eine Unternehmensberaterin und eine Personalmanagerin an der Brust berührt haben. „Ich wollte nur helfen und guten Service machen“, sagte der Angeklagte im Prozess.

Er habe, um nicht beim Essen und bei den Gesprächen zu stören, den Frauen nur die Decken um die Schultern gelegt und fest angedrückt, damit sie nicht herunterrutschen. „Soll ich das hier nochmal zeigen?“ Richter Herbert Prümper wehrte ab: „Bitte nicht!“

Die Frauen gehörten zu einer Gruppe, die zu einem dreitägigen Coaching-Seminar nach Niederkassel gekommen waren. Die Teilnehmer kannten sich zuvor nicht, abends habe man zusammen gegessen. Der Kellner habe sich ihr von hinten genähert und beim Umlegen der Decke ihre Brust gedrückt, schilderte die erste Zeugin, eine 57-Jährige aus Dachau, in der Hauptverhandlung.

Zeugin: Kellner in Niederkassel drückte Brust

„Es war nicht nur ein Streifen.“ Sie habe sich wie gelähmt gefühlt, habe kaum schlafen können. Später habe sie mit dem Restaurantchef gesprochen. Als dieser keine Konsequenzen zog, habe sie den Kellner bei der Polizei angezeigt, berichtete die Unternehmensberaterin. „Ich musste handeln, um mich nicht mehr so ausgeliefert zu fühlen.“

Die zweite Zeugin, eine 29-Jährige aus Kempten, hatte schon eine Decke gegriffen, als der Kellner sie ihr aus der Hand nahm. Dass er dann mit beiden Handflächen auf ihre Brust drückte, habe sie als unangenehm empfunden. Sie habe sonst kein Problem mit Nähe, betonte die Personalmanagerin, „aber das war eindeutig übergriffig“. Zwei Kollegen des Angeklagten sagten ebenfalls aus. Sie hatten keine Berührungen gesehen, standen aber auch etwas weiter weg.

Die Verteidigerin sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an, ihr Mandant habe sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze à 50 Euro). Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen zu einer Zahlung von 1500 Euro, ein Monatsnettogehalt des Hotelfachmanns. Die Berührungen seien sexuell motiviert gewesen, urteilte Prümper: „Es gibt keine andere Erklärung.“