15.000 Euro Reservierungsgebühr sind futsch: Eine falsche Maklerin betrog ein Paar aus Niederkassel.
ProzessFalsche Maklerin betrügt Paar aus Niederkassel – Vor Gericht erscheint sie nicht
Der Traum vom Eigenheim wurde für ein Niederkasseler Paar zum Albtraum: Eine angeblich vom Eigentümer beauftragte Maklerin kassierte von den Kaufinteressenten eine stattliche Reservierungsgebühr von 15.000 Euro in bar und tauchte ab. Das war im Juli 2020. Zum Prozesstermin rund drei Jahre später tauchte nur ihr Anwalt auf, sie sagte wegen Krankheit kurz vor der Hauptverhandlung ab.
Amtsrichter Herbert Prümper verurteilte die 54-Jährige nach Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidiger dennoch per Strafbefehl zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zum Tatzeitpunkt war die Frau, laut Handelsregister bis 2018 Geschäftsführerin eines Immobilienbüros, strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Falsche Niederkasseler Maklerin wegen Corona-Subventionsbetrug vorbestraft
2021, 2022 und 2023 wurde sie wegen Corona-Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung von den Amtsgerichten Köln und Bonn zu Geldstrafen verurteilt. Diese zahlt sie laut ihrem Anwalt in 100-Euro-Monatsraten ab, die 54-Jährige lebe bei ihrer Mutter und verfüge lediglich über ein Nettoeinkommen von 860 Euro.
Zivilrechtlich haben die Geschädigten aus Niederkassel gegen die falsche Maklerin bereits einen Vollstreckungstitel über die 15.000 Euro erwirkt, der 30 Jahre lang gültig ist. Die Staatsanwaltschaft regte trotzdem an, einen „Wertersatz“ in dieser Höhe ins strafrechtliche Urteil mit aufzunehmen. Hintergrund: Niemand darf sich durch kriminelle Handlungen bereichern, sondern muss den Schaden wiedergutmachen; der Staat leitet das Geld an die Opfer weiter.