Die 48-Jährige soll mit einem Kreuzchen ihre Tochter von der Schule befreit haben. Vor dem Amtsgericht bestritt sie die Tat.
Anzeige der KinderärztinMutter aus Niederkassel landet wegen Attestfälschung vor Gericht
Ein Kreuzchen macht den Unterschied: Weil eine Mutter aus Niederkassel ein ärztliches Attest ihrer Tochter eigenhändig verändert haben soll, muss sich die 48-Jährige wegen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht verantworten. Kein Kavaliersdelikt, es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Kinderärztin hatte die Mutter angezeigt. Die Medizinerin hatte im Februar dieses Jahres für die Schülerin eine zweiwöchige Befreiung vom Sportunterricht ausgestellt, nachdem die Zehnjährige über Schmerzen im Zeh klagte. Das Attest hingegen, das die Mutter als Scan ins Schulsekretariat schickte, wies ein zweites Kreuzchen in der Rubrik „kann die Schule nicht besuchen“ auf.
Die misstrauisch gewordenen Lehrkräfte hielten mit der Praxis Rücksprache; das Team - die Chefin, eine angestellte Ärztin und die Arzthelferinnen - besprach den Fall, das berichtete im Zeugenstand die Assistenzärztin, die beim Besuch der Patientin lediglich die Sportbefreiung angekreuzt hatte. Beim Blick in die Akte erkannte sie ihr Kreuzchen wieder, das anders aussieht als das zweite.
Die Schilderung der Angeklagten, dass auf ihre Bitte hin ein zweites Kreuzchen an der Rezeption nachgetragen worden sei, könne sie nicht bestätigen. Richter Herbert Prümper sagte zur Angeklagten: „Dass eine Angestellte an der Rezeption ohne Rücksprache mit einer Ärztin ein Attest ergänzt, das können Sie mir nicht erzählen.“
Laut der Mutter sei auf dem Attest zunächst nur die Schulbefreiuung angekreuzt gewesen, sie habe aber für den Sportverein ihrer Tochter zusätzlich eine Sportbefreiung gebraucht, deren Team bereitete sich gerade auf Weltmeisterschaften vor. Die Zehnjährige wollte unbedingt dabei sein im April. Es herrschten strenge Vorgaben für die Trainingsbeteiligung, sagte die Angeklagte: „Wer fehlt, geht.“
Der Richter sprach der 48-Jährigen ins Gewissen: „Wenn ich das weiter untersuche, gibt es entweder ein Ermittlungsverfahren gegen die Angestellte oder ein weiteres Verfahren gegen Sie wegen falscher Verdächtigung.“ Die bislang nicht vorbestrafte Angeklagte blieb bei ihrer Darstellung, sie habe das Attest nicht manipuliert: „Ich mache höchstens ein Kreuzchen auf dem Lottoschein.“
Prümper kündigte an, die Arzthelferinnen, die an diesem Tag im Dienst waren, nun als Zeuginnen vorzuladen. Der Prozess wird fortgesetzt. Bislang stand Aussage gegen Aussage, dann könnte sich das Gewicht verschieben. Die Wertung obliegt am Ende dem Gericht.
Zeugen sind laut Strafprozessordnung zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, sonst drohen Strafen. Angeklagte dürfen schweigen oder lügen, ohne das es ihnen zum Nachteil gereicht. Ein Geständnis wirkt sich allerdings in der Regel strafmildernd aus.