Der Mann hatte seine Freundin brutal zusammengeschlagen und getreten. Bis heute leidet sie an den Folgen.
GefängnisstrafeNiederkasseler wegen Misshandlung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Das Paar kannte sich erst wenige Wochen, als der Mann am Abend des 8. Mai 2022 sein wahres Gesicht zeigte. In einem Ausbruch von Gewalt hat der 33-Jährige in Niederkassel seine damalige Freundin so heftig zusammengeschlagen und getreten, dass sie noch heute unter den Folgen leidet.
Bonner Richter verhängen Haftstrafe
Ärzte stellten unter anderem mehrfache Brüche der Nase und des Kiefers fest, dazu Blutergüsse und Schwellungen am Hals und an den Armen. Die 3. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat nun den weitgehend geständigen Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Zuletzt saß er eine Haftstrafe ab, weil er im November 2020 zwei Frauen geschlagen hatte; die eine hatte sich vergeblich schützend vor die andere gestellt. Während dieser Zeit lernte er über soziale Medien seine spätere Freundin kennen. Kaum aus dem Gefängnis entlassen, zog der Bonner bei der Niederkasselerin ein.
Am Tatabend tranken sie Wein, bis gegen Mitternacht ein Streit ausbrach. Er schleuderte ihr Handy gegen eine Wand und ließ seine Wut an seiner Partnerin aus, deren Kopf er gegen die Küchenzeile stieß. Am Ende prügelte er sie vor den Kindern in deren Zimmer.
Schwerverletzte Frau flüchtete in Troisdorfer Krankenhaus
Als er von ihr abließ, flüchtete die blutüberströmte Schwerverletzte zum Troisdorfer Krankenhaus, verließ es aber gegen ärztlichen Rat aus Sorge um die Kinder und kehrte nach Hause zurück. Dort saß der Mann bei den aufgeregten Kleinen und flehte die Frau an, ihn nicht anzuzeigen. Sie nahm jedoch die Drei- und Sechsjährigen, brachte sie zu ihrer Mutter und suchte erneut das Krankenhaus auf, wo sie operativ versorgt wurde. Die Ärzte rieten ihr dringend, die Polizei einzuschalten.
Der Mann ging am 12. Mai in Untersuchungshaft. Im Prozess erklärte er sich bereit, der Ex-Freundin 2000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Sie fordert mit einer Zivilklage weitere 15.000 Euro Schmerzensgeld.