Als beim Prozessauftakt die Videos der Auseinandersetzung im Kaufland gezeigt wurden, verbarg die Angeklagte ihr Gesicht in den Händen.
Prozess33-Jährige wegen eskaliertem Maskenstreit in Troisdorfer Supermarkt vor Gericht
Sie wollte die Bilder nicht mehr sehen: Als im Saal 15 des Bonner Landgerichts die Videos einer tätlichen Auseinandersetzung im Kaufland Troisdorf gezeigt wurden, schaute die Angeklagte (33) nur kurz hin, verbarg ansonsten ihr Gesicht in den Händen. Sie ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, die Filme sind ein Beweismittel in dem Prozess. Sie waren am 9. Mai 2020 von der Überwachungsanlage des Supermarktes und von der Bodycam des damaligen Lebensgefährten der Frau aufgenommen worden.
An jenem Samstag vor dem Muttertag war das Paar zusammen mit dem Bruder der 33-Jährigen in Troisdorf unterwegs, um ohne Maske einzukaufen. Damals herrschte wegen der Corona-Pandemie in Innenräumen Maskenpflicht; das aber gefiel dem aus Moldawien stammenden Lebensgefährten (38) nicht, er sah sich in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt und schrieb das auch in einer Erklärung nieder, die ihm die Freundin ins Deutsche übersetzt hatte.
Im Troisdorfer Kaufland wies man das Trio auf die Maskenpflicht hin
Am Vorabend kontaktierte sie ihren Bruder per Handy mit der Aufforderung „Komm, wir ziehen in den Krieg!“, und der 41-Jährige schloss sich ihnen am Samstagmittag an.
Alles zum Thema Corona
- „Dringender Handlungsbedarf“ Wieso Kinder und Jugendliche psychisch immer stärker belastet sind
- Traktoren geschmückt Lichterfahrt mit Disney-Anklang zieht durch Elsdorf
- Betrugsfälle länger nachweisen Unterlagen zu Corona-Tests müssen bis 2028 aufbewahrt werden
- Corona, Grippe, RSV Wie sinnvoll sind Kombi-Selbsttests, um Infektionen zu erkennen?
- Nach fünf Jahren „Covid ist immer noch keine normale Erkältung“ – Müssen wir uns Sorgen machen?
- Kongress in Köln Weltweite Messe-Branche feiert Comeback
- Corona-Shitstorm RTL-Star nutzte Hasswelle, um Millionengeschäfte zu machen
In einem Drogeriemarkt blieb das maskenlose Trio unbehelligt, im Kaufland aber wurde es auf die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, hingewiesen. Die Männer begannen daraufhin eine Diskussion mit Angestellten des Geschäfts, die schließlich die Polizei riefen, während ihre Begleiterin mit dem Einkaufswagen durch die Obst- und Gemüseabteilung schlenderte.
Nach 20 Minuten kamen zwei Polizisten, fragten nach dem Ausweis, der 38-Jährige zog seine Erklärung hervor, dann eine Meldebescheinigung der Stadt Bonn und eine Krankenkassenkarte. „Ich bin ein Mensch, ich brauche keinen Ausweis“, dieser störrische Satz ist in dem Film zu hören.
38-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Gegen 14.56 Uhr eskalierte die Situation: Der erste Beamte erteilte den Männern einen Platzverweis, der Kollege ging auf die Frau zu, um nach ihren Personalien zu fragen. Sie soll ihn nach seiner Aussage mit dem Einkaufswagen gegen das Schienenbein gefahren sein; das aber ist in der Videosequenz nicht eindeutig zu erkennen. Der Polizist soll dann nach ihr gegriffen haben, sie schrie auf: „Der schlägt mich ins Gesicht“, ihre beiden Begleiter stürzten hinzu und gingen auf die Beamten los. Es floss Blut, einer der Beamten brüllte in den Laden: „Rufen Sie die Polizei, sie soll Verstärkung schicken!“
Der 38-Jährige hatte sich am Morgen eine Bodycam an die Jacke gesteckt, weil er mit einer Diskussion über die Maskenverweigerung gerechnet hatte und das filmen wollte. Am Abend des Tattages lud er die Aufnahmen aus dem Supermarkt hoch. Er wurde im Sommer 2021 vom Bonner Landgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, der 41-Jährige erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.
Urteil im Maskenverweigerer-Prozess wird am Freitag erwartet
Die 33-Jährige, die beim ersten Maskenverweigerer-Prozess gerade von einem Kind entbunden und deshalb von der Verhandlung verschont worden war, wurde am 8. Juli 2022 freigesprochen, weil sie keinen Angriff auf die Polizeibeamten geplant habe. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof am 1. März 2023 aufhoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht verwiesen. In der neuen Hauptverhandlung wird die Kammer prüfen, ob die Angeklagte wirklich keinen Tatvorsatz hatte.
In ihrer Einlassung sagte sie, der Vorfall sei „leider passiert. Das ist nicht in Ordnung und eine Katastrophe, wir alle haben ein Leid davongetragen“. Ihr damaliger Lebensgefährte, der als Zeuge geladen worden war, erschien nicht, er habe alles schon gesagt, ließ er mitteilen. Das Gericht belegte ihn mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro. Das Urteil wird für Freitag erwartet.