Maskenverweigerer attackierten 2020 Polizisten in Troisdorf. Die mögliche Beteiligung einer zweifachen Mutter landet nun erneut vor Gericht.
Polizisten attackiertBGH kassiert Freispruch für 33-Jährige nach Maskenstreit in Troisdorfer Supermarkt
Vor dem Bonner Landgericht wird der Prozess um die Maskenverweigerung im Troisdorfer Kaufland neu aufgerollt. Grund: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen eine zweifache Mutter, die bei der provokanten Aktion am 9. Mai 2020 dabei war, aufgehoben. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts hatte die Frau freigesprochen; nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft Bonn muss sich ab Mitte August eine andere Strafkammer erneut mit dem Fall befassen.
Der Lebensgefährte der Angeklagten, ein 38-Jähriger, der damals zur Reichsbürgerszene gezählt wurde, lehnte den wegen der Corona-Pandemie verordneten Maskenzwang ab und wollte dagegen am Tag vor dem Muttertag 2020 in dem Supermarkt protestieren. Mit ihm gingen seine Freundin und deren Bruder (40) in das Geschäft. Der 38-Jährige hatte einen Zettel in russischer Sprache dabei, auf dem zu lesen war, er sei ein freier Mann und wolle sich vom Staat nicht zum Tragen eines „Maulkorbs“ zwingen lassen.
Polizei wurde bei Angriff in Troisdorfer Supermarkt schwer verletzt
Diese Notiz hatte die Angeklagte ihrem Freund übersetzt, der dann provokant ohne Mundschutz in das Geschäft ging. Dort entwickelte sich eine heftige Diskussion mit Angestellten, die schließlich die Polizei riefen.
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Danach eskalierte die Situation. Bei einer Schlägerei wurde einer der Polizisten durch einen Trümmerbruch im Gesicht schwer verletzt. Der Lebensgefährte filmte die gesamte Aktion mit einer Bodycam, das Video wurde noch am gleichen Tag hochgeladen, die Polizisten dadurch der Hetze im Netz ausgesetzt.
Im Juli 2021 wurden die beiden Männer vom Landgericht Bonn verurteilt, der 38-Jährige erhielt wegen Körperverletzung und Angriffs auf Polizeibeamte 16 Monate Haft auf Bewährung, der 40-jährige Bruder der Frau wegen Widerstands gegen Polizeibeamte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Zweifache Mutter wurde in erstem Verfahren freigesprochen
Das Verfahren gegen die 33-Jährige wurde damals abgetrennt, weil sie ein paar Tage vor Beginn der Hauptverhandlung ein Kind geboren hatte. In ihrem Prozess im vergangenen Sommer erklärte sie, sie habe in dem Supermarkt nur Blumen für ihre Mutter kaufen wollen und sei unverschuldet in die brisante Situation geraten.
Die Angeklagte, so urteilte die Kammer nach Auswertung von Videos aus der Überwachungsanlage des Geschäfts, habe die Lage weder provoziert noch die Beamten geschlagen oder erkennbar Widerstand geleistet. Sie wurde freigesprochen.
BGH hält Prüfung durch das Landgericht für nicht gründlich genug
Die Bonner Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof befand nach mündlicher Verhandlung, das Bonner Landgericht hätte der Einlassung der Angeklagten, sie habe nur Blumen kaufen wollen, nicht glauben dürfen und sorgfältiger prüfen müssen. Denn die Frau habe durchaus gewusst, was ihre Begleiter planten, da sie ja den Zettel übersetzt habe.
Die Kammer hätte auch untersuchen müssen, ob die Frau bei der Schlägerei einen Polizisten am Arm festhalten habe. Dann sei sie möglicherweise Mittäterin an der Körperverletzung.