KommentarLandrat Schuster ist ein Bekenntnis gegen Homophobie vielleicht nicht recht
Rhein-Sieg-Kreis – Die DHL hat es getan, die Polizei in Hildesheim und Göttingen, die Stadt Hennef und die Gemeinde Eitorf, die Kreisverwaltung Wesel und unzählige andere quer durch die Republik. Sie alle haben am vergangenen Montag ein buntes Stück Stoff vor ihrer Firmen- oder Verwaltungszentrale gehisst, um am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie ein kleines Zeichen der Solidarität und der Transparenz zu setzen. Einfach so.
Während man andernorts also zeigt, dass man gesellschaftspolitisch im 21. Jahrhundert angekommen ist, hat man im Siegburger Kreishaus Bedenken. Wie sein Vorgänger und Parteifreund Frithjof Kühn zieht sich Landrat Sebastian Schuster (CDU) auf eine formaljuristische Position zurück. Der zufolge ist es rechtlich nicht möglich, dass der Rhein-Sieg-Kreis die Regenbogenflagge hisst und sich für ein paar Stunden ganz plakativ und weithin sichtbar zu Vielfalt und Toleranz bekennt.
Rhein-Sieg-Kreis: Bekenntnis gegen Homophobie ist nicht erwünscht
Tatsächlich erweckt diese Argumentation den Eindruck, dass ein solches Bekenntnis an der Spitze der Kreisverwaltung schlicht nicht erwünscht ist. Stünde man offensiv hinter der Zielrichtung des Internationalen Tages gegen Homophobie, ließen sich Wege finden, die Regenbogenflagge zu hissen, ohne schlimmste juristische Folgen fürchten zu müssen.
Die genannten Beispiele zeigen das. Auch als vorgeblich modernem Arbeitgeber, der im vergangenen Jahr noch eine teure Imagekampagne gestartet hat, um bei potenziellen Mitarbeitern gut anzukommen, stünde dem Kreis ein solches Bekenntnis gut zu Gesicht.
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Neben der Haltung des Landrats verwundert aber auch das Schweigen der Grünen im Rhein-Sieg-Kreis. Ihre Bundestagsfraktion hat kürzlich noch gefordert, Deutschland müsse bei der Bekämpfung von Homo- und Transphobie deutlich mehr tun.
Die Grünen im Kreistag scheinen dieses Ziel nicht zu teilen. Im Kreistag zumindest nahmen sie mit keinem Wort Anstoß an der Verweigerungshaltung des Landrats.