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Handy-Bilder illegalAutofahrer geraten im Sankt Augustiner Huma-Parkhaus aneinander

Lesezeit 3 Minuten
Wegweiser am Straßenrand zu Parkhäusern und Parkplatz

Wegweiser zu den Huma-Parkhäusern (Archivbild)

Einer filmte den anderen mit dem Handy, die Situation eskalierte und hatte ein Nachspiel vor Gericht.

Auf 180 war ein Autofahrer, der es offenbar eilig hatte. Er hupte auf der Rathausallee den vor ihm fahrenden älteren Herrn permanent an, an der Schranke im Huma-Parkhaus eskalierte die Situation. Am Ende standen ein kaputtes Handy und fast eineinhalb Jahre später ein Prozess vor dem Strafgericht.

Der Senior war an diesem Julivormittag im Parkhaus ausgestiegen und hatte den Ungeduldigen angesprochen, was sein Verhalten denn solle. Der 35-Jährige beschimpfte den 70-Jährigen daraufhin als Idiot, Hornochse und Blödmann. „Ja, das war so“, räumte der Angeklagte in der Hauptverhandlung ein. Sein Kontrahent habe aber verbal zurückgekeilt.

Geschädigter durfte den Angeklagten im Huma-Parkhaus nicht filmen

Als dieser ihn zudem mit seinem Handy filmte, habe er sich so provoziert gefühlt, dass er dem Mann das Handy aus der Hand schlug. Es flog im hohen Bogen unters Auto und blieb in einer Pfütze liegen. „Der Mann durfte mich doch gar nicht filmen, oder?“, fragte der Angeklagte. Richter Hauke Rudat stimmte ihm zu. Jeder habe ein Recht am eigenen Bild und müsse zuvor um Erlaubnis gefragt werden.

Als Beweismaterial dürften aber auch illegal gefertigte Fotos und Filme dienen. Der Angeklagte war über Umwege identifiziert worden. Er hatte an dem Tag den Wagen eines Bekannten genutzt, der Halter konnte über das Kennzeichen festgestellt werden und nannte der Polizei den Namen des Fahrers.

Siegburger Gericht verhängt Geldstrafe auf Bewährung

Der ganze Vorfall tue ihm leid, sagte der bislang nicht vorbestrafte Arbeiter. Nicht zutreffend sei allerdings der Vorwurf, er habe dem anderen gegen den Arm geschlagen. „Das würde ich schon aus Respekt vor dem Alter niemals tun“, beteuerte der 35-Jährige. Auf den Handybildern war nur der Angeklagte zu sehen, nicht aber der angebliche Schlag.

Das Verfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung hätte den Arbeiter, der im Monat knapp 1700 Euro brutto verdient, teuer zu stehen kommen können. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3000 Euro (50 Tagessätze à 60 Euro). Der Richter verhängte lediglich eine Verwarnung, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen auf Bewährung.

Wenn er sich in den kommenden zwei Jahren nichts zu schulden kommen lasse, werde der Betrag von 2400 Euro erlassen. Und damit sich das nicht wie ein Freispruch anfühlt, zahlt der Angeklagte eine Geldbuße von 200 Euro an den Bewährungshilfeverein.

Das Strafgericht wies den Antrag des Geschädigten, der Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert hatte, ab. Weil er nach dem vermeintlichen Angriff nicht den Arzt aufsuchte, konnte er kein Attest vorlegen. Das Smartphone hatte der Senior vier Jahre vor dem Vorfall für 255 Euro gebraucht gekauft, das habe zum Zeitpunkt der Zerstörung keinen bezifferbaren Wert mehr gehabt. Es bleibe ihm nur die Möglichkeit, den Schaden auf dem Zivilweg einzuklagen.