Die Umweltschützer haben einen Eilantrag beim OVG Münster eingereicht. Schützenswerte Vögel und Amphibien seien zu wenig berücksichtigt worden.
Eilantrag eingereichtBUND will geplante Bebauung auf Sankt Augustiner Butterberg stoppen
Einen Eilantrag gegen den Bebauungsplan auf dem Butterberg hat jetzt der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. „Es geht um ein Normenkontrollverfahren“, so BUND-Kreisgruppensprecher Achim Baumgartner. Die Umweltschützer hätten beantragt, dass bis zur Entscheidung des Gerichtes „keine Maßnahmen zur Vollziehung und Umsetzung des Bebauungsplans vorgenommen werden dürfen.“
Die Stadt hat beantragt, den Antrag abzulehnen. Ein Normenkontrollverfahren soll überprüfen, ob eine Norm, in diesem Falle die Vorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes, eingehalten wurden.
Auf dem Butterberg in Sankt Augustin leben seltene Vögel wie Kiebitz, Bluthänfling und Rebhuhn
Baumgartner berichtet auf Nachfrage der Redaktion, dass der BUND schon bei der Bürgerbeteiligung darauf hingewiesen habe, dass die Maßnahmen auf dem Butterberg „zum Artenschutz völlig unzureichend sind und einer grundlegend anderen Konzeption bedürfen.“ Der Maßnahmenzuschnitt könne sich nicht aus der Grundstücksverfügbarkeit der Stadt ergeben, sondern müsse sich an den Bedürfnissen der betroffenen Arten orientieren. Genau dies zu ermöglichen, wäre Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens gewesen.
Baumgartner berichtet, dass auf dem Areal des Butterberges schützenswerte Vögel wie Kiebitz, Bluthänfling und Rebhuhn, aber auch Amphibien wie Wechselkröten oder Kammmolche eine Heimat hätten.
„Dass der Antrag schlussendlich erforderlich wurde und wir mit unseren Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan im Rat kein Gehör gefunden haben, bedauern wir sehr,“ so Baumgartner. „Die Chance, frühzeitig eine geeignete Planung aufzubauen, wurde damit nicht ergriffen. Es gab seitens der Fraktionen erkennbar kein Interesse, sich mit den rechtlichen Konflikten und den Anforderungen des Artenschutzes auseinander zu setzen und von der Stadtverwaltung eine Lösung durch eine geänderte Planung einzufordern.“
Der Bebauungsplan für den Butterberg in Sankt Augustin wurde am 19. Juni 2024 rechtskräftig
Die Stadt bestätigt den Eingang der Klage. Dazu Pressesprecher Benedikt Bungarten: Nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln wurde der vom Rat der Stadt Sankt Augustin in seiner Sitzung am 18. April 2024 einstimmig beschlossene Bebauungsplan „Wissenschafts- und Gründerpark“, Teilbereich A, am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig geworden. Am 15. Juli wurde der Stadt ein vom BUND eingereichter Antrag beim Oberverwaltungsgericht in Münster zugestellt, mit der dieser die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans beantragt.„ Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, können dazu aktuell keine näheren Angaben gemacht werden“, so Bungarten.
Der Wissenschafts- und Gründerpark auf dem Butterberg hat eine Fläche von rund 60.000 Quadratmetern. Das DLR hat sich davon 20 Prozent vertraglich für sein Projekt gesichert. Nun muss ein Bauantrag gestellt werden. Außer einer Versuchshalle ist auch ein Verwaltungsgebäude geplant. „Auf einer Grundstücksfläche im nordöstlichen Bereich wird für das DLR ein mehrgeschossiges Bürogebäude vorgesehen“, teilte Stadtpressesprecher Benedikt Bungarten im vergangenen Jahr über die Planungen mit. Zukünftige Erweiterungen seien durch einen An- beziehungsweise weiteren Neubau möglich.