„Selten dämliche Idee“ in Sankt AugustinTrio will Warenhaus mit Etiketten betrügen
Sankt Augustin/Siegburg – „Eine selten dämliche Idee“, wie Richter Ulrich Wilbrand es formulierte, hat drei jungen Leuten eine Bewährungsstrafe von jeweils elf Monaten eingetragen. Das Trio aus Köln beziehungsweise Wuppertal stand wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Siegburger Schöffengericht.
In der Tat war der Coup, den eine 28-Jährige mit ihrem Lebensgefährten und einem Bekannten (beide 27) ausgeheckt hatte, vom perfekten Verbrechen weit entfernt. Das Paar wog in der Obst- und Gemüseabteilung eines Sankt Augustiner Selbstbedienungswarenhauses Zwiebeln, Äpfel oder Tomaten und überklebte mit den Preisetiketten anschließend die Preisschildchen von deutlich teureren Waren.
Schaden von rund 1800 Euro
Mal waren es Kickscooter und E-Scooter, mal eine Fritteuse, mal ein Bobbycar, die beispielsweise zum Kartoffelpreis von 1,16 Euro in ihren Besitz gelangten. Das funktionierte, weil der Dritte im Bunde an der Kasse saß und etwaige Blicke nachfolgender Kunden geschickt abgeschirmt wurden. Im Dezember 2018 summierte sich der Schaden für das Warenhaus bei drei „Einkäufen“ mit dieser Masche auf 1784,59 Euro. Beim vierten Mal flog die Bande auf.
„Ich habe mich breitschlagen lassen, ich war naiv“, sagte der frühere Kassierer aus, der mittlerweile in einem Krankenhaus beschäftigt ist. Die beiden anderen Angeklagten, die als Hotelfachfrau und Fensterbauer arbeiten, zeigten sich ebenfalls geständig. Jedoch blieben sie eine Antwort auf Wilbrands Frage schuldig, ob es sich um Auftragsdiebstähle gehandelt habe. Dass sie die per Etikettenschwindel ergatterten Waren verkauft haben, gaben sie indes zu. Den Erlös teilte man sich, wobei der Mann von der Kasse wohl nur wenig abbekam.
Haftstrafe fiel gering aus
Weil die drei Angeklagten bisher keine Einträge im Strafregister hatten und der Wert ihrer Beute nicht so hoch war, wie es der Tatbestand des schweren Bandendiebstahls nahelegt, fiel die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe mit elf Monaten gering aus. Allerdings sattelte das Gericht jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Der Ex-Kassierer wurde zudem einem Bewährungshelfer unterstellt.
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Für die 1784,59 Euro Schaden wie auch für die Verfahrenskosten haftet das Trio gesamtschuldnerisch. Weder die Verteidiger noch der Staatsanwalt, der zwölf Monate Haft auf Bewährung beantragt hatte, wollen das Urteil anfechten.