SiebengebirgeNeue Schilder im Naturschutzgebiet weisen auf Bußgeld hin
Königswinter/Bad Honnef – Im Naturschutzgebiet Siebengebirge ist es verboten – so will es die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet Siebengebirge“ vom 12. Mai 2005 – „Feuer zu entfachen oder zu unterhalten“ sowie „Hunde unangeleint mit sich zu führen oder sie außerhalb von Wegen laufen zu lassen“. Auch das Zelten und Campen sind untersagt. Oder das Radfahren auf Wegen, die schmaler als 2,50 Meter sind. Und es ist unter anderem auch nicht erlaubt, „Pflanzen aller Art und Pilze oder Teile davon abzuschneiden, abzupflücken, zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder in sonstiger Weise in ihrem Bestand zu gefährden“. Um nur einige Verbote zu nennen.
Die wesentlichen Punkte finden sich auch auf neuen Schildern, die dieser Tage im Siebengebirge installiert werden. Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises nutze bei schlechtem Wetter und eher entspanntem Besucherandrang die Zeit, um die Beschilderung des Naturschutzgebietes wieder auf Vordermann zu bringen, teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Witterungseinflüsse, hartnäckige Verschmutzungen, Graffitis sowie verbogene oder sogar zerstörte Schilder erforderten einen kontinuierlichen Austausch.
Siebengebirge: Verbotsschilder im Naturschutzgebiet neu gestaltet
Die aktuelle Aktion sei indes auch genutzt worden, um die Schilder „neu zu gestalten und die Verbote mit Piktogrammen besser und schneller verständlich zu machen“. Vermutlich keine schlechte Idee, schließlich verstehen Piktogramme wie ein durchgestrichenes Zelt auch Touristen und Besucher aus dem Ausland, falls sie kein Deutsch können.
Die neuen Schilder, auf denen auch nicht der Hinweis fehlt, dass Verstöße mit Geldbußen geahndet werden können, stehen im Zusammenhang mit der Kreis-Kampagne zum Schutz der Naturschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis, die Anfang Juni angekündigt worden ist.
„So erfreulich es ist, dass die Menschen durch die Corona-Pandemie ihr Interesse für die Schönheit unserer heimischen Natur entdeckt haben, so kritisch wirkt sich das Verhalten einer wachsenden Anzahl von Besucherinnen und Besuchern auf diese schützenswerten Lebensräume aus“, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Da manche Menschen Hinweise und Informationen erst dann ernst nähmen, wenn sie für ihr Fehlverhalten auch zur Rechenschaft gezogen würden, habe das Amt für Umwelt- und Naturschutz seinen Ordnungsaußendienst neu organisiert und verstärkt. So seien häufigere und intensivere Kontrollen in den Naturschutzgebieten möglich, die immerhin 15 Prozent (17.000 Hektar) der Fläche des Rhein-Sieg-Kreises ausmachten.
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Speziell im Siebengebirge sind demnach Mountainbiker und Spaziergänger mit freilaufenden Hunden problematisch. Laut Kampagnen-Ankündigung würden Sünder zunächst durch den Ordnungsaußendienst zunächst einmal aufgeklärt, im Wiederholungsfalle verhängten die Mitarbeiter aber auch Bußgelder.
Der Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS), dem rund 840 Hektar Wald im Naturschutzgebiet gehören, schreibt auf seiner Internetseite: „Bei wohl circa 2,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern pro Jahr braucht das Siebengebirge Spielregeln, deren Einhaltung sichert, dass Menschen auch in Zukunft diese sagenumwobene Landschaft genießen können.“ Dazu zähle neben dem Wegeplan auch die Naturschutzgebietsverordnung mit ihren zahlreichen Verboten.