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Im Gerichtssaal verlobtNiederkasseler erhielt nach Bedrohung weitere Monate Haft

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Ein Saal im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Niederkassel – Streit war an der Tagesordnung bei einem Paar aus Niederkassel. Eine der vielen Versöhnungen fand sogar im Gerichtssaal statt: Im Jahr 2020 verlobten sich die beiden, kurz bevor er mal wieder in Haft kam. Das Eheversprechen hielt jedoch nur ein paar Monate, der Streit ging weiter, vor allem um das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen kleinen Kinder.

Er rückte ihr abends auf die Bude, bedrohte einen ihrer Bekannten mit dem Tod („Ich werfe seinen abgeschnittenen Kopf auf den Balkon“) und beleidigte die erwachsene Tochter der Frau als „Schlampe“.

Mit dem Tod bedroht

Vor dem Amtsgericht wurde der 42-Jährige in Fußfesseln aus der JVA vorgeführt. 2008 war der deutschstämmige Schlosser aus Polen nach Deutschland gekommen, auf die Frage von Richterin Ines Pohl: „Was haben Sie hier gemacht?“ antwortete er: „Im Knast gesessen.“ Nur kurzzeitig arbeitete er als Bauhelfer, lediglich im Minijob.

2018 lernte er seine Partnerin kennen, die Kinder sind heute ein und drei Jahre alt. Mit ihren Erziehungsmethoden sei er nicht einverstanden, schilderte er vor dem Amtsgericht: Jeden Abend sei Party, „im Beisein der Kinder wird getrunken und geraucht“.

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Er selbst habe indes dem Alkohol auch zugesprochen, so die Zeuginnen, war beim Besuch Ende Januar 2021 „angetrunken“, beim zweiten Auftauchen Anfang Februar 2021 „rappelvoll“, sagte sein Verteidiger, was sein Mandant allerdings weit von sich wies.

Alle paar Tage habe er sie beleidigt, schilderte die Ex-Partnerin, dass er ihren Bekannten massiv mit dem Tod bedrohte und die Tochter verbal angriff, sei aber zu viel gewesen. Der vielfach und einschlägig wegen Gewaltdelikten Vorbestrafte fühlt sich indes als Opfer, er sei nur hinters Licht geführt worden, sagte er in drastischen Worten.

Das Urteil nahm er äußerlich ungerührt zur Kenntnis, schaute aus dem Fenster. Die anderthalbjährige Haftstrafe, die er derzeit absitzt, wird um weitere sechs Monate aufgestockt. Eine günstige Sozialprognose, so die Richterin, könne sie beim besten Willen nicht mehr stellen.