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In Siegburg vor GerichtAussprache nach Trennung endet in Hennef in Streit mit Messer

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(Symbolbild).

Siegburg – Mit einem Messer soll ein Mann aus Siegburg im Oktober vergangenen Jahres einen 22 Jahre alten Hennefer am Kopf verletzt haben, dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte auf schuldig wegen schwerer Körperverletzung. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war, solle Jugendrecht angewendet und dem Täter ein Antiaggressionstraining auferlegt werden. Dem schloss sich das Gericht im Urteil an.

Ex-Freund wollten nach der Trennung eine Aussprache

Am 15. Oktober 2020 hatte sich an der Bonner Straße in Hennef eine Auseinandersetzung entwickelt, nachdem der Angeklagte seine Ex-Freundin aufgefordert hatte, sich nach der Trennung, die damals bereits ein halbes Jahr zurücklag, mit ihm zu einer Aussprache zu treffen. Da die 18-Jährige sich bedroht fühlte, brachte sie ihren Bruder zu dem Treffen mit. Ihrer Aussage zufolge mündete die Begegnung in einem Gerangel.

Ein gemeinsamer Bekannter, der ebenfalls anwesend war, schilderte als Zeuge in der Verhandlung, die beiden Männer hätten sich gegenseitig geschubst. Dann habe der Bruder eine Taschenlampe gezückt und sie dem anderen auf die Nase geschlagen, woraufhin dieser blutete und ein Messer zog, von dem andern aber umklammert wurde. Als er sich aus dem Griff herauswand, habe er den anderen wohl mit dem Messer oberhalb des linken Ohrs verletzt.

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Mit dem Fahrrad des Bekannten verließ er den Ort des Geschehens. Spuren des Messers fanden sich auch auf der Jacke des 22-Jährigen, die nur oberflächliche Wunde wurde im Krankenhaus geklebt.

In der Verhandlung sagte der Angeklagte, es habe sich nicht um ein Messer gehandelt, sondern um sein Smartphone. Eine Gutachterin der Rechtsmedizin wollte diese Darstellung nicht gänzlich ausschließen, hielt sie aber für „nicht lebensnah“. Der Verletzte sagte aus, es habe sich „eher um einen Dolch“ gehandelt, von einem Messer sprachen auch die Schwester und der gemeinsame Bekannte.

Verteidiger forderte Freispruch

Der Vertreter der Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Hennefer habe zuerst geschlagen, der andere in Abwehr gehandelt. Sein Mandant habe keine Intention gehabt, den anderen zu verletzen.

Richter Ulrich Feyerabend zeigte sich überzeugt, dass tatsächlich ein Messer im Spiel gewesen sei, und folgte im Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ein Antiaggressionstraining könne dem Siegburger, der bereits wegen Nötigung und Körperverletzung aufgefallen war, vermitteln, wie man mit solchen Situationen zurechtkomme.