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In Siegburg vor GerichtMann trotz Besitzes tausender Missbrauchsbilder freigesprochen

Lesezeit 2 Minuten
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Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Mehr als 6000 Dateien mit Fotos und Filmen vom Missbrauch an Kindern hatte ein Neunkirchen-Seelscheider auf der Computerfestplatte, der sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten musste – und dennoch endete die Verhandlung wegen eines Fehlers bei den Ermittlungen mit einem Freispruch.

Die Speichermedien fand ein dreiköpfiges Ermittlerteam in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten, wo dieser auch lebte. Einen gültigen Durchsuchungsbeschluss hatten die Polizisten indes nur für die Meldeadresse des 41-Jährigen bei dessen Großmutter. Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten legte Widerspruch gegen die Beweisaufnahme ein, die Funde unterlägen einem Beweisverwertungsverbot. Der daraus resultierenden Forderung nach einem Freispruch hatte sich auch die Vertreterin der Staatsanwalt angeschlossen.

Richter Hauke Rudat verdeutlichte zuvor, worum es in der Sache ging: Mehrfach hatte der Beschuldigte Dateien mit anderen Beklagten ausgetauscht. Gegen diese laufen die Verfahren zum Teil noch, offenbar handelt es sich bei den Beschuldigten um einen Ring, der die Fotos und Filme untereinander austauschte.

Mann aus Neunkirchen-Seelscheid räumt ein „Mist gebaut“ zu haben

Auch auf Smartphones wurden Missbrauchsdarstellungen gefunden, auf dem Mädchen und Jungen, teilweise Kleinkinder, entblößt oder bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen zu sehen sind. Der für die Durchsuchung zuständige Beamte schilderte, der Täter habe vor Ort eingeräumt „Mist gebaut“ zu haben. Die Durchsuchung habe er nicht behindert.

Rudat wollte wissen, warum der Beamte nicht den Ermittlungsrichter eingeschaltet habe, um kurzfristig einen Durchsuchungsbeschluss für die andere Adresse zu erwirken – immerhin sei der Richter von 6 Uhr morgens bis 21 Uhr am Abend erreichbar. Die Durchsuchung hatte gegen 7 Uhr morgens stattgefunden.

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Der Polizist schilderte, dass er Gefahr im Verzug gesehen habe, da der Verdächtige, in der Zwischenzeit Daten hätte löschen können. Ihm war auch aufgefallen, dass sich in der Wohnung ein Kinderzimmer befand: Der Sohn des Mannes und seine Mutter leben aber getrennt von dem Beschuldigten in Bonn.

Rudat nannte den Ausgang „ärgerlich“. Angesichts des „Riesenhaufens“ von Materials wäre es sicherlich zu einer erheblichen Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren gekommen, so der Richter.