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HirnschädenBad Honneferin verklagt Bonner Klinik wegen angeblichem Behandlungsfehler

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Das Landgericht in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Bad Honnef – Wegen eine Routine-Operation war der Patient im Juni 2013 in ein Bonner Krankenhaus gegangen: Der damals 45-Jährige aus Bad Honnef hatte sich die Nasenscheidewand richten lassen. Dann passierte in der Nacht zum 6. Juni etwas Ungeahntes: Der Patient stürzte aus dem Krankenbett und wurde am Morgen von der ersten Frühschicht gefunden.

Wie lange er auf dem Fußboden gelegen hatte, kann bis heute nicht aufgeklärt werden. Die letzte Routinekontrolle hatte die Nachtschwester um 22.07 Uhr gemacht: „Patient schläft. Keine Schmerzen.“

Patient erlitt irreversible Hirnschäden

Ein erstes CT nach dem Sturz ergab eine dramatische Diagnose: Verdacht auf gravierenden Schlaganfall. Dennoch vergingen offenbar 40 Minuten, bis ein Rettungstransport in das Schlaganfallzentrum auf dem Venusberg angefordert wurde. Gegen 7.15 Uhr wurde Jakob K. in der Bonner Uniklinik eingeliefert. Die Hirnschäden waren jedoch irreversibel. Seitdem ist der 53-Jährige geistig und körperlich behindert.

Für die Ehefrau von Jakob K., der nicht sprechen und sich selbst vor Gericht nicht vertreten kann, ist der Fall ganz eindeutig: Ihr Mann könnte noch gesund sein, das Krankenhaus habe Fehler gemacht. Vor dem Bonner Landgericht hat sie die Versicherung der Klinik wegen „grob fehlerhafter, rechtswidriger und schuldhafter Behandlung“ auf insgesamt 1,6 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Darunter 550.000 Euro Schmerzensgeld, 450.000 Euro Verdienstausfall, knapp 300.000 Haushaltsführungsschaden sowie rund 100.000 Euro für den behindertengerechten Umbau seines Hauses.

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Zu den Vorwürfen in der Klage gehören unterlassene Kontrollgänge in der Nacht und auch der aus der Sicht der Ehefrau verspätete Transport zur Uniklinik. All diese Zeitverzögerungen hätten zu den vermeidbaren schweren Folgen geführt. Ein weiterer gravierender Vorwurf, so Kläger-Anwalt Christian D. Boettcher: Die Nachtschwester habe – um die Fehler zu vertuschen – in der Patientendokumentation nachträglich handschriftliche Einträge gemacht. So sei unter anderem ein Kontrollgang um drei Uhr noch hinzugefügt worden.

In einem Gütetermin vor Gericht hat der Versicherungs-Anwalt ein schuldhaftes Verhalten der verklagten Klinik bestritten: Der Schlaganfall sei durch nichts zu verhindern gewesen, es sei ein „schicksalhaftes Ereignis“. Auch kommen zwei medizinische Gutachter zu dem Ergebnis, dass in dem Fall kein grober Behandlungsfehler vorliegt.

Rettungsdienst wurde mit 40 Minuten Verzögerung alarmiert

Bis auf eine Ausnahme, wie ein Dortmunder Professor der Neurologie im Termin bestätigte: die verzögerte Benachrichtigung des Rettungsdienstes, die 40 Minuten gekostet hat. Allerdings, wie der Mediziner auf Nachfragen mehrfach bestätigte: Diese Zeit hätte sich auf die Folgen des Hirninfarkt nicht kausal ausgewirkt. Eine Begründung hierfür gab er in der mündlichen Verhandlung nicht.

Entsprechend sah auch die Kammer für die Klage kaum eine Chance: Für den furchtbaren Schicksalsschlag von Jakob K. könne keiner verantwortlich gemacht werden. Nicht zuletzt habe keiner mit einem solchen Hirninfarkt bei einem so jungen Patienten rechnen können.

Dennoch schlug die Kammer wegen der „Rettungs-Verzögerung“ einen Vergleich vor: Die Klinik zahlt für das Versäumnis 10.000 Euro an Jakob K.. Seine Ehefrau hat schließlich eingewilligt, wie sie durchblicken ließ, aus finanzieller Not. Die Versicherung der Klinik hat noch Zeit zuzustimmen. (AZ:3 O 150/19)