GerichtsurteilHennefer finanzierte mit Drogenhandel eigenen Konsum
Siegburg – Marihuana, in der ganzen Wohnung in kleineren und größeren Portionen verteilt und schon vor zwei Jahren bei einer Hausdurchsuchung entdeckt, wurde jetzt einem 33 Jahre alten Hennefer zum Verhängnis: Richter Alexander Bluhm verurteilte ihn am Siegburger Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, wegen unerlaubten Handels mit Drogen.
Auffällig war er nicht zum ersten Mal geworden: Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft und war wegen Verkaufs von Marihuana an Minderjährige schon einmal zur Bewährung verurteilt worden.
Günstige Sozialprognose
Zugute kam ihm die Tatsache, dass er die Drogengeschäfte einräumte und sein Verteidiger eine günstige Sozialprognose glaubhaft machen konnte. Zudem war ein wichtiger Zeuge nicht auffindbar: Dieser hatte dem Hennefer und einem weiteren 22 Jahre alten Beschuldigten aus Siegburg vorgeworfen, in „Grow-Zelten“ Cannabis-Pflanzen aufgezogen zu haben.
Die beiden Verfahren hierzu stellte Richter Bluhm allerdings ein, da der selbst tatverdächtige Zeuge seit längerer Zeit flüchtig und nicht aufzufinden sei. Der Hennefer hatte angegeben, den Handel damals betrieben zu haben, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Einen Führerschein besitze er nicht, versuche diesen aber wiederzubekommen, wozu er derzeit einen Abstinenznachweis erbringe.
Eigenen Konsum finanziert
Vor sieben Monaten habe er zuletzt selbst Marihuana konsumiert. Er versuche zudem, eine Ausbildung zum Haustechniker abzuschließen, die er wegen des Corona-Lockdowns 2019 habe abbrechen müssen. Derzeit sei er arbeitslos.
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Verurteilt wurde er auch zur Ableistung von 200 Sozialstunden, womit der Richter wie auch bei der Festsetzung der Freiheitsstrafe dem Antrag des Staatsanwalts folgte. Er ging aber auf den Einwand des Verteidigers ein, das Auflagenpaket sei „sehr eng geschnürt“.
Sollte der Verurteilte eine feste Anstellung finden, könnten die Sozialstunden auf 100 reduziert werden. Bluhm mahnte, dass wichtigste sei jetzt für den Hennefer, keine weiteren Straftaten zu begehen. „Eine dritte Bewährung wird es nicht geben.“