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Siegburger angeklagtVater soll sich 220 Mal an seiner Tochter vergangen haben

Lesezeit 3 Minuten

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Bonn/Siegburg – Mit einem Collegeblock, den er vors Gesicht hält, kommt er in den Gerichtssaal. Auf der Anklagebank des Bonner Landgerichts nimmt ein Ingenieur aus Siegburg Platz, der sich wegen Kindesmissbrauchs in 220 Fällen verantworten muss.

Der 59-Jährige soll seine leibliche Tochter über acht Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Als das Kind eingeschult wurde, kam es zum ersten Missbrauch, laut Anklage beim „Badewannen-Ritual“. Erst als das Mädchen in die Pubertät kam, brachen die Übergriffe ab. Zurück blieb eine zerstörte Psyche.

Der Vater habe seine Tochter schamlos ausgenutzt und keinerlei Rücksicht auf ihre Entwicklung genommen, so der Vorwurf der Staatsanwältin.

Angeklagter gab kein umfassendes Geständnis ab

Zum Prozessauftakt wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die 2. Große Strafkammer gewährt dem Angeklagten den Schutz „ausnahmsweise“, da der Vater sich 2021 selbst angezeigt hatte.

Wie zuvor bei der Polizei soll der 59-Jährige am Dienstag vor Gericht ein Geständnis abgelegt haben, allerdings kein umfassendes Schuldeingeständnis – „nur ein Bruchteil“, so Dagmar Schorn, die Nebenklagevertreterin der heute 20-jährigen Tochter.

Das Opfer ist traumatisiert, musste Studium abbrechen

Depressionen und Suizidgedanken verfolgten das Opfer. Acht Monate verbrachte das Mädchen in einer Klinik für traumatisierte Kinder. Später musste die junge Frau ihr Studium abbrechen.

Erstmalig berichtete sie einer Freundin von den Übergriffen. 2019 bat sie die Mutter in ihr altes Kinderzimmer, sie müsse ihr etwas sagen. Dann erzählte sie „verzweifelt, bedrückt, in Tränen“ vom „Anfassen“ durch den Vater.

Tochter brach den Kontakt zur Mutter ab

Die Mutter, heute 53 Jahre alt, glaubt ihrer Tochter. „Ich war schockiert“, sagt sie am Dienstag als Zeugin, „zugleich aber habe ich es nicht wahr haben wollen. Ich konnte die Geschichte nicht mit meinem Mann zusammenbringen.“ Der Ehemann zog Monate später aus.

Mittlerweile jedoch „ist er wieder bei mir eingezogen“, berichtet die Ehefrau. Der Kammervorsitzende kann es nicht glauben: „Und Ihre Tochter, empfindet sie das nicht als Verrat?“

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Kleinlaut antwortet die Mutter, dass die 20-Jährige, die in einer betreuten Wohngruppe lebt, keinen Kontakt mehr mit ihr haben will. Der Kammervorsitzende will wissen, was ihre Pläne sind. „Ich will die Scheidung“, sagt die Zeugin, „aber es gibt ein tiefes Band zwischen mir und meinem Mann.“

Nebenklage-Anwältin Dagmar Schorn fordert die 53-Jährige nach deren Aussage auf, zu bleiben und zuzuhören. Aber die Mutter verlässt den Saal. Schorn kritisierte das Verhalten: „Sie will nichts sehen, nichts hören, so wie schon all die Jahre. Sie stellt ihren Mann über ihre eigene Tochter.“

Die 20-Jährige soll auch noch als Zeugin gehört werden, ebenfalls ohne Öffentlichkeit.