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Überraschende WendungKönigswinterer soll Schüsse auf Stiefsohn gestanden haben

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Der Angeklagte beim Prozess im Januar 

Königswinter/Bonn – Im Prozess um die Schüsse auf einen elfjährigen Jungen in Bockeroth hat es am Freitag eine überraschende Entwicklung gegeben.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Uwe Krechel, überraschte das Jugendschwurgericht des Bonner Landgerichts mit der Mitteilung über ein Gespräch, das er am 30. März, dem vorletzten Verhandlungstag, auf dem Bürgersteig vor dem Gerichtsgebäude zufällig belauscht haben will.

Staatsanwalt konnte dazu nicht befragt werden

Angeblich soll der vom Angeklagten kurzfristig bestellte Wahlverteidiger Markus Oliver Bauer dem Staatsanwalt erzählt haben, sein Mandant habe ihm am Vortag gestanden, die Schüsse auf seinen Stiefsohn abgegeben zu haben. Die Kammer nahm die Mitteilung zur Kenntnis, ging aber nicht weiter darauf ein.

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Der Staatsanwalt, dem dieses mutmaßliche Geständnis zugetragen worden sein soll, konnte nicht befragt werden, er ist an Corona erkrankt und wurde von einem Kollegen vertreten.

Ursprünglich sollte am Freitag plädiert werden, da der ermittelnde Staatsanwalt aber verhindert ist, setzte das Gericht die Beweisaufnahme fort. Es lehnte den Antrag Krechels ab, den angeklagten 33-jährigen Haustechniker psychiatrisch untersuchen zu lassen.

Kein Ansatzpunkt für psychiatrische Untersuchung

Der Pflichtverteidiger hatte, wie berichtet, dargelegt, er sehe bei seinem Mandanten, der den Elfjährigen wie sein eigenes Kind liebe, keine Motivation, dem Jungen etwas anzutun. Es sei denn, er habe „aus einem außergewöhnlichen Affekt, aus einer tiefen Bewusstseinsstörung gehandelt“ und dabei das Unrecht seiner Tat nicht erkennen und steuern können.

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Im April 2021 war ein Junge durch Schüsse schwer verletzt worden. Im Zuge der Ermittlungen sperrte die Polizei einen Spielplatz in Bockeroth ab.

Die 8. Strafkammer begründete die Ablehnung damit, dass ein Gutachter keinen Ansatzpunkt für eine Untersuchung habe, da der Angeklagte ja erklärt habe, nicht der Täter zu sein.

Nur ein Luftdruckgewehr in der Asservatenkammer

Als Zeuge gehört wurde außerdem ein Polizeibeamter, der die mutmaßliche Tatwaffe, ein Luftdruckgewehr des Stiefvaters, beschlagnahmt hatte.

In den Prozessakten fanden sich indes zwei Seriennummern auf, so dass der Angeklagte folgerte, es müsse zwei Waffen geben, die untersucht worden seien. Der Polizist erklärte nun, er habe sich schlichtweg verschrieben, er habe nur ein Gewehr asserviert.

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Die Tat am 8. April 2021 hatte für Aufsehen gesorgt. Das Kind war vom Spielen auf einem Spielplatz in Bockeroth heimgekehrt und später zuhause mit Schusswunden im Oberkörper zusammengebrochen. Zwei Projektile waren in den Körper eingedrungen, der dritte Schuss war ein Streifschuss. Der Junge ist ein Autist und kann zu dem Fall nicht befragt werden.