Bei dem Häftling handelt es sich um den Mann, der im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt hatte.
Haft nach Prozess um abgetrennten KopfHäftling in der JVA Siegburg tot aufgefunden – Selbstmord vermutet
Ein 40 Jahre alter Häftling der JVA Siegburg hat sich am Morgen des 6. Juni das Leben genommen. Das teilte die JVA am Donnerstagnachmittag in einer Pressemitteilung mit. Bei dem Häftling handelt es sich um den Mann, der im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt hatte. Das bestätigte Anstaltsleiterin Ruth Welten auf Anfrage der Redaktion.
Der Mitteilung zufolge hatte sich der Gefangene in einem Einzelhaftraum stranguliert und war gegen 6 Uhr leblos aufgefunden worden. Der 40-Jährige hatte sich der JVA zufolge seit dem 16. Mai wegen Störung der Totenruhe in Strafhaft befunden. „Trotz sofort durchgeführter Maßnahmen zur Reanimation konnte der unverzüglich hinzugerufene Notarzt nur noch den Tod feststellen.“
Haftraum in der JVA Siegburg wurde versiegelt
Der Fall hatte im Sommer 2022 für Schlagzeilen gesorgt, als der damals 39-Jährige den abgetrennten Kopf eines Mannes vor ein Gerichtsgebäude in Bonn gelegt hatte. Es handelte sich um den Kopf eines Bekannten, der an Tuberkulose gestorben war. Beide Männer waren obdachlos.
Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Nicht abschließend konnte geklärt werden, ob der Beklagte, der zu den Vorwürfen schwieg, den Kopf selbst abgetrennt hatte. Eine Revision scheiterte im Dezember 2023 vor dem Bundesgerichtshof.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft seien zur „Durchführung entsprechender Ermittlungen vor Ort“ gewesen, teilt die JVA im Weiteren mit. Die Staatsanwaltschaft habe ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Derweil läuft der Betrieb in der JVA Siegburg laut Anstaltsleiterin Ruth Welten normal weiter. „Der Haftraum wurde versiegelt, wir warten nun auf den Obduktionsbericht“, sagte Welten. (mit dpa)
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