Siegburger ArbeitsgerichtMit Corona infizierte Krankenschwester verklagt Arbeitgeber
Siegburg – Eine mit dem Coronavirus infizierte Krankenschwester verklagte ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Siegburger Arbeitsgericht wies die Klage ab. Begründung: „Sie konnte nicht nachweisen, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.“ Mehr noch: Es sei unklar, wo sie sich abgesteckt habe.
Klägerin erkrankte schwer im April 2020
Die Klägerin war in einem Pflegeheim im Rhein-Sieg-Kreis in der psychosozialen Betreuung tätig. Im März 2020 arbeitete sie in der Essensausgabe und half Bewohnern beim Essen, ohne vom Arbeitgeber eine Atemschutzmaske erhalten zu haben. Anfang April 2020 wurde sie positiv auf Corona getestet und erkrankte schwer. Auch zwölf Bewohner des Pflegeheims infizierten sich mit Corona.
Mit ihrer Klage verlangte die Klägerin Ersatz der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber. „Die Klägerin habe nicht hinreichend darlegen können, dass eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers für ihre Erkrankung ursächlich geworden sei“, heißt es in der Urteilsbegründung.
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Auch wenn aus einem ärztlichen Attest der Klägerin hervorging, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt haben soll, sei es für die Kammer nicht nachvollziehbar gewesen, wie die Ärztin zu dieser Feststellung und Aussage gekommen sein will. Sie habe die Krankenschwester „wohl kaum im fraglichen Zeitraum rund um die Uhr begleitet“. Die Klägerin könnte sich auch außerhalb ihres Arbeitsplatzes angesteckt haben.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (Aktenzeichen 3 Ca 1848/21)