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Schwerer BetrugSchwarzbau in Neunkirchen verkauft – Mann muss sich vor Gericht verantworten

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Ein 59-Jähriger stand vor dem Siegburger Schöffengericht.

Ein Ehepaar hatte das Haus von dem Angeklagtem in gutem Glauben erworben. Doch den Käufern wurde die Nutzung untersagt.

Es sollte ein lohnendes Renditeobjekt für ein Ehepaar mittleren Alters sein, das Mehrfamilienhaus in Neunkirchen. Doch war es in Teilen ein Schwarzbau, das Bauordnungsamt untersagte den Käufern die Nutzung. Der Verkäufer, ein Landwirt und Pferdeausbilder, stand nun wegen schweren Betrugs vor dem Siegburger Schöffengericht.

Im Juni 2020 war der Besitzerwechsel notariell besiegelt worden, für 680.000 Euro hatte das Ehepaar das Haus erworben, in gutem Glauben, dass das gesamte Gebäude und die Außenanlage legal errichtet worden seien. Tatsächlich gab es für drei der fünf Wohnungen und für zwei der vier Stellplätze keine Baugenehmigung.

Angeklagter muss hohe Summe bezahlen

Der Strafprozess fast drei Jahre später war der letzte Akt in der juristischen Aufarbeitung – zum Vorteil für den 59-jährigen Angeklagten, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Das Zivilverfahren vor dem Landgericht Bonn wurde bereits mit einem Vergleich beendet, der Verkäufer verpflichtete sich, 250.000 Euro zu zahlen. Wenn er umgehend die Entschädigung begleiche, solle er einen Nachlass von 50 Prozent erhalten. Damit waren die geprellten Käufer einverstanden und verzichteten auf 125.000 Euro.

15.000 Euro muss der Angeklagte, der nach eigenen Angaben eine teure Scheidung hinter sich hat und derzeit knapp bei Kasse ist, nun noch drauflegen. Die Wiedergutmachung kann er in sechs Monatsraten à 2500 Euro leisten. Fließt das Geld an die Geschädigten, stellt das Gericht das Strafverfahren ein. Falls nicht, droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Monaten.