Raser-Unfall in NiederkasselFahrer zu Haft verurteilt – Opfer leidet unter Folgen
Siegburg/Niederkassel – Das Jahr 2021 fing für einen Freiwilligen Feuerwehrmann gar nicht gut an: Der 39-Jährige verunglückte am Neujahrsabend schwer auf dem Weg zum Einsatz. Ein 22-Jähriger hatte ihn auf der Niederkasseler Hauptstraße mit Tempo 110 gerammt. Wegen vorsätzlichen zu schnellen Fahrens und fahrlässiger Körperverletzung wurde dem Auszubildenden nun der Prozess gemacht.
Der junge Mann war kurz vor 23 Uhr losgefahren zu seiner Freundin, „glückselig und kopflos“, beschrieb sein Strafverteidiger. Er muss mächtig Gas gegeben haben, das belegt das Gutachten, beschleunigte den Ford Fiesta auf 182 Kilometer pro Stunde, bremste vor dem Ortseingang auf 130 ab und stieg kurz vor der Kollision mit dem Skoda des Feuerwehrmannes, der aus der Weidenstraße auf die vorfahrtsberechtigte Hauptstraße abgebogen war, auf die Bremse. Wie schnell er unterwegs war mit dem 182 PS starken Kleinwagen, das will er nicht bemerkt haben, sagte der Angeklagte.
Opfer zog sich einen Bruch eines Halswirbels zu
Das Unfallopfer, das sich einen Halswirbelbruch zuzog, mehrere Rippenbrüche, Verletzungen am Kopf und am Bein, hat keine Erinnerung mehr an den Crash. „Mein Gedächtnis setzt erst wieder ein, als ich im Krankenhaus zu mir kam und meine Frau an meinem Bett saß.“
Nach einigen Tagen in der Klinik und sechs Wochen mit einer Halsfixierung begann die Therapie, die noch nicht abgeschlossen ist. Voraussichtlich blieben Bewegungseinschränkungen, sagte der 39-Jährige, der hauptberuflich im Ordnungsamt tätig ist – mit Rufbereitschaft für die Feuerwehr.
Schwer wiege auch die psychische Belastung. Der Brief der gegnerischen Versicherung, dass er ja wohl eine Mitschuld trage, habe ihm einen Schlag versetzt, sagte der Geschädigte im Zeugenstand. Nur zwei Abschlagszahlungen habe die Versicherung gezahlt: 2000 Euro Schmerzensgeld und 3500 Euro für das Auto. Das aber, ein Neuwagen, habe einen Wert von 25.000 Euro gehabt.
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Da die Familie ein Fahrzeug brauchte, sei zunächst seine Vollkaskoversicherung eingesprungen. Den Abschlag habe er zurücküberwiesen. Der Strafverteidiger reagierte empört: Er habe nicht gewusst, dass das Opfer mit solchen „Peanuts“ habe abgespeist werden sollen. „Das ist ein Unding.“
Mit dem Gutachten, das erst kürzlich fertiggestellt wurde, werde er sich um eine Schadensregulierung kümmern, sagte der Anwalt des Geschädigten. Dabei gehe es auch um ein angemessenes Schmerzensgeld; bislang gebe es keinen zivilen Täter-Opfer-Ausgleich, so der Feuerwehrmann, der Verursacher habe nur einen Brief verfasst, „relativ nichtssagend“.
Richter geht mit Strafmaß über Forderung des Staatsanwalts hinaus
Richter Herbert Prümper ging mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro hinaus: Er verhängte einen Freiheitsstrafe von sechs Monaten gegen den bislang unbescholtenen 22-Jährigen. Der Führerschein bleibe ein weiteres Jahr eingezogen.
Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, er gehe davon aus, dass dieser „Warnschuss“ Wirkung zeige. „Sie können froh sein, dass Sie nicht in Berlin angeklagt wurden“, sagte Prümper zu dem Unfallfahrer. Da würden solche Fälle auch mal als Tötungsdelikt gewertet.
Das Urteil könnte sich auf die berufliche Laufbahn des Angeklagten maßgeblich auswirken. Für den 22-Jährigen, der sein freiwilliges soziales Jahr bei einem Rettungsdienst gemacht hat, sollte die Ausbildung die Basis sein für seinen Traumberuf: Feuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr.