Prozess wegen DrogenhandelFalsches Porto entlarvte Sankt Augustiner Dealer
Siegburg/Sankt Augustin – Durch falsch frankierte Päckchen kam die Polizei einer Drogenbande im Darknet auf die Spur. Die Post mit dem penetrant-süßlichen Geruch war als Rückläufer bei einem Niederkasseler Betrieb gelandet, der die Polizei einschaltete.
Die Täter hatten die Firmen-Adresse genutzt, um die wahren Absender zu verschleiern. Einer der Männer stand nun vor dem Siegburger Schöffengericht.
Zahlreiche Spuren führten zu dem jungen Mann
Der 26-Jährige hatte etliche Marihuana-Bestellungen zusammen mit seinem Mitbewohner abgewogen und verpackt, insgesamt ein Kilogramm Betäubungsmittel, das räumte er in der Hauptverhandlung ein. Auf dem Speicher der Sankt Augustiner Wohngemeinschaft entdeckten die Fahnder Drogen-Reste, Feinwaage, Laminiergerät, Folie und einen Handschuh – mit DNA-Spuren des Angeklagten. Auch auf den Päckchen aus Niederkassel fanden sich Hautpartikel, die dem 26-jährigen Monteur zugeordnet werden konnten.
Der Angeklagte sei wohl eher eine Randfigur im Geschehen gewesen, diese Einschätzung teilten Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter Herbert Prümper. Bei der Vernehmung der Haupttäter tauchte sein Name nicht auf, er war nur durch seine Anwesenheit während der Hausdurchsuchung ins Visier der Ermittler geraten. Für seine Verpackungstätigkeit soll er lediglich 50 Euro erhalten haben.
Sankt Augustiner ist bereits vorbestraft
Die Quittung für die Beihilfe zum Drogenhandel fiel indes saftig aus: Aufgrund mehrerer kleinerer Vorstrafen, darunter auch eine einschlägige wegen Betäubungsmittelbesitzes aus dem Jahr 2018, verhängte das Schöffengericht eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die könne allerdings aufgrund der positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der junge Mann lebt mittlerweile mit seiner Freundin zusammen, hat einen festen Job und füllt seine Freizeit sinnvoll: Er absolviert ein berufsbegleitendes Studium.
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Die Bewährungsstrafe hänge nun „wie ein Damoklesschwert“ in den nächsten drei Jahren über ihm, mahnte Richter Prümper. Einen der Haupttäter, die über den Darknet-Account „Dream Market“ im vermeintlich verborgenen Teil des Internets einen schwunghaften Drogenhandel betrieben, hat das Landgericht Bonn zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.