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71-mal erwischtSchwarzfahrten zur Freundin kommen Troisdorfer teuer zu stehen

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht Siegburg.

Das Amtsgericht Siegburg verurteilte den 22-Jährigen zu einer Geldstrafe.

Ein 22-Jähriger stand wegen notorischen Schwarzfahrens vor dem Siegburger Amtsgericht.

Das neue Deutschlandticket könnte einen jungen Mann vor dem Gefängnis bewahren. Der 22-Jährige fiel in den vergangenen zwei Jahren als notorischer Schwarzfahrer auf, das Motiv des Troisdorfers: die Sehnsucht nach seiner Freundin.

Die lebt am Niederrhein, der 22-Jährige, notorisch klamm, nutzte Bus und Bahn ohne Fahrkarte. Insgesamt war er 71-mal bei Fahrausweiskontrollen in den Jahren 2021 und 2022 aufgefallen, wurde mehrfach zu Geldstrafen verurteilt und saß sogar drei Wochen im Jugendarrest.

Angeklagter aus Troisdorf: Verkehrsunternehmen verlangen von ihm rund 4800 Euro

Nun stand er das erste Mal als Erwachsener vor dem Siegburger Amtsgericht. Diesmal ging es um acht Fälle von Ende August bis Ende November 2022.

Strafrichter Martin Krah stellte „eine hohe Rückfallgeschwindigkeit“ fest, offenbar habe sich der Angeklagte durch die Strafen nicht beeindrucken lassen. Dessen Verhalten ergebe wenig Sinn, da für jede Fahrt ohne Ticket 60 Euro fällig wurden, das erhöhte Beförderungsentgelt den 22-Jährigen letztendlich teuer zu stehen kam.

Knapp 4800 Euro verlangten die Verkehrsunternehmen von ihm, dazu kamen die vom Gericht verhängten Geldstrafen und die Verfahrenskosten.

Prozess gegen Schwarzfahrer: Der 22-Jährige hat nun das Deutschlandticket

Der Angeklagte, der nach seinem Hauptschulabschluss mit schlechten Noten lediglich als Regaleinräumer jobbte und noch bei den Eltern lebt, zeigte sich geläutert. Er habe nun das Deutschlandticket, das er dem Richter auf dem Handy zeigte.

Außerdem beginne er im August eine Ausbildung als Fachlagerist, wo er im ersten Jahr 900 Euro, im zweiten 1275 Euro monatlich verdienen werde. Auch aus einem dritten Grund sei die Wiederholungsgefahr gebannt: Er sei von seiner Freundin, mit der er seit Januar 2021 liiert war, seit vier Wochen getrennt.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe von 4000 Euro plädiert (160 Tagessätze à 25 Euro), das Amtsgericht senkte den Tagessatz auf 15 Euro, da der Angeklagte ein unbezahltes Praktikum absolviert, um sich auf die Lehre vorzubereiten. Die 2400 Euro für seine aktenkundigen Schwarzfahrten 72 bis 79 darf er in Raten abzahlen. Das Urteil wird im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.