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Hakenkreuz-Bilder verschicktAmtsgericht Siegburg verurteilt Troisdorfer zu Geldstrafe

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Amtsgericht_siegburg

Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg 

Troisdorf/Siegburg – Er verschickte Bilder von Hitler, Hakenkreuze und Reichskriegsflaggen, dazu volksverhetzende, rassistische Sprüche gegen Juden und Schwarze. Wenige Sekunden nur dauerte sein Chat, der den 22-Jährigen nun auf die Anklagebank brachte.

Was er sich dabei gedacht habe, auf die Frage von Richter Ulrich Feyerabend hatte der Installateur keine Antwort: „Ich weiß es einfach nicht und lehne diese Äußerungen genauso ab wie Sie.“ Es sei vermutlich eine Schnapsidee gewesen, an einem Samstagabend im November 2019 die acht Bilder in die Whatsapp-Gruppe „Sticker“ zu schicken.

Dort war der damals 20-Jährige einige Monate Mitglied, wie zu diesem Zeitpunkt 230 weitere Männer und Frauen, von denen er niemanden gekannt haben will. Zutritt zu der Gruppe, die sich vermeintlich satirisch mit Politik auseinandersetzte, habe er durch einen Link bekommen. „Ich weiß nicht mehr, wer mir den geschickt hat.“

Rund ein Jahr später flatterte dem Troisdorfer dann Post der Staatsanwaltschaft ins Haus. Durch die Auswertung eines anderen Handys waren seine Social-Media-Beiträge ans Licht gekommen. Dass es sich um eine geschlossene Gruppe handelte, spiele für die Strafverfolgung keine Rolle, erläuterte der Staatsanwalt: „Es ist ein Leichtes, die Beiträge an andere Adressaten weiterzuschicken.“

22-Jähriger bekommt Eintrag ins Führungszeugnis

Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt als Heranwachsender galt, fand die Verhandlung vor dem Jugendgericht statt. Der Installateur wurde dennoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, da er seine Schullaufbahn normal durchlaufen und seine Lehre erfolgreich abgeschlossen habe.

Bei ihm liege keine Reifeverzögerung vor, stellte das Gericht fest. Dass der Geselle noch bei seinen Eltern lebe, sei kein Kriterium, so der Richter: „Dann müsste man bei so manchem 30-Jährigen noch Jugendstrafrecht anwenden.“

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Wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen erhielt der 22-Jährige, der über ein Monatseinkommen von 1800 Euro netto verfügt, eine Geldstrafe von 6000 Euro (100 Tagessätze à 60 Euro), womit das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 7500 Euro (150 Tagessätze à 50 Euro) blieb.

Diese findet Eingang in sein polizeiliches Führungszeugnis. Das kann ganz praktische Folgen haben. Bei einem Auftrag seiner Firma am Flughafen zum Beispiel dürfte er nicht mitarbeiten.