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15.000 Euro SoforthilfeProzess in Siegburg um Corona-Hilfen gegen Geldbuße eingestellt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. (Symbolbild)

15.000 Euro erhielt eine Steuerberaterin als Corona-Soforthilfe. (Symbolbild)

Im Prozess um Betrug mit Corona-Hilfen wurde das Verfahren eingestellt. Die Angeklagte muss 500 Euro an ein Kinderheim zahlen.

15.000 Euro erhielt eine Steuerberaterin als Corona-Soforthilfe. Zu Unrecht laut Strafverfolgungsbehörde. Das Unternehmen sei schon vor dem Antrag auf die Corona-Hilfe im Mai 2020 in eine finanzielle Schieflage geraten. Jetzt kam es zum Prozess wegen Subventionsbetrugs.

Dass sich das Verfahren so lange hinzog, ist unter anderem der angegriffenen Gesundheit der Angeklagten geschuldet. Immer wieder legte sie Atteste vor, ein Amtsarzt bescheinigte ihr eine nur eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit. Zum nun endgültig anberaumten Termin erschien nur ihr Strafverteidiger vor dem Amtsgericht.

Die Steuerberaterin hatte eine siebenseitige Stellungnahme verfasst. Sie habe mit dem Geld die Löhne der sechs Mitarbeiter gezahlt, als der Umsatz einbrach. Seine Mandantin sei nicht die übliche Corona-Betrügerin, sagte der Rechtsanwalt. Sie stecke seit Jahren in einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Siegburg, das Steuerschulden von „hunderttausenden Euro“ von ihr fordere. Das Gros der Forderungen sei indes strittig. Auch ein angeblich mit mehr als 400.000 Euro im Minus stehendes Konto sei kein Hinweis auf eine finanzielle Schieflage des Steuerberatungsbüros vor der Corona-Zeit, so der Anwalt weiter.

Kein Beweis für Betrug – Steuerberaterin muss 500 Euro an Kinderheim zahlen

Es handele sich nachweislich um ein Darlehen. Dem stünden Sicherheiten gegenüber, seine Mandantin habe drei Eigentumswohnungen. Für Richter Michael Krah ist das Darlehen ebenfalls kein Beweis, dass die Angeklagte die Soforthilfe zu Unrecht und in betrügerischer Absicht beantragt hat. Er stellte auf Antrag des Verteidigers und mit Billigung der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro ein, zahlbar an das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt.

Um die wirtschaftlich verwickelte Situation aufzudröseln, sei ein langwieriges Verfahren mit teuren Gutachten nötig, so der Richter. Die Bezirksregierung werde den Fall ohnehin prüfen, argumentierte der Rechtsanwalt vor Gericht. „Die wollen das Geld zurück.“ Falls seiner Mandantin die Corona-Soforthilfe zustand, habe sie halt 500 Euro zu viel bezahlt. Andernfalls müsse sie die Summe von 15.000 Euro erstatten.

Auch im Fall der Verurteilung hätte die bislang nicht vorbestrafte Selbstständige ihre Zulassung behalten. Eine Geldstrafe stand im Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte. Erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wird ein Berufsverbot verhängt.