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Gewaltsames Vorgehen?Siegburger Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizei – Videos als Beweismittel

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Amtsgericht Siegburg

Mutter und Tochter standen in Siegburg vor Gericht. Sie sollen die Verhaftung eines Familienangehörigen behindert haben.

Mutter und Tochter sollen bei einer Verhaftung Polizeibeamte geschubst und gekratzt haben.

Mutter und Tochter sollen bei der Verhaftung eines Familienangehörigen in Siegburg „Am Grafenkreuz“ Polizeibeamte angegriffen haben. Sie beschuldigten im Gegenzug die Polizisten, unangemessen gewaltsam vorgegangen zu sein bei dem Vorfall am 12. Februar dieses Jahres. Videos, aufgenommen von der Kamera eines Streifenwagens und gezeigt bei der Hauptverhandlung im Siegburger Amtsgericht, belegten diese Vorwürfe jedoch nicht.

Laut Anklage sollen die Mutter und die Schwester des 19-Jährigen, die Beamten geschubst und gekratzt haben. Das wiesen die Angeklagten von sich, sie hätten selber die Polizei gerufen, um den Mann verhaften zu lassen. Sie hätten ihn nicht befreien wollen.

Videos zeigten die Geschehnisse auf der Siegburger Straße

Die Videos zeigen ein mehrere Minuten andauerndes Gerangel, bei dem der 19-jährige fast entwischt war und sich eine 26-jährige Polizistin bei einem Sturz eine Verletzung am Bein zuzog. Erst nach etwa 15 Minuten traf Verstärkung von der Polizei ein, sodass der Mann in den Wagen gesetzt werden konnte.

Er war zu diesem Zeitpunkt längst mit Handschellen gefesselt, hatte sich aus dem Keller eines Wohnhauses von den Einsatzkräften abführen lassen und sich erst gewehrt, als zwei Frauen dazukamen. Diese hätten ihn „angestachelt“, sagte einer der beteiligten Polizisten im Zeugenstand.

Videos belegen Vorwürfe nicht

Am Ende wurde der Mann auf dem Boden fixiert. Dass dabei ein Polizist angeblich so auf ihm gekniet habe, dass er keine Luft mehr bekam, auch das war auf den Filmsequenzen nicht zu sehen. Selbst das Handyvideo der Schwester belege diesen Vorwurf nicht, so der Staatsanwalt. Der Fixierte habe sich zu jedem Zeitpunkt ausreichend bewegen können. Auch eine Atemnot sei nicht erkennbar gewesen.

Die Rufe, dass er keine Luft bekäme, bezeichnete der 35-jährige Polizist mit Blick auf einen Vorfall in den USA, bei dem ein Mann zu Tode kam und der zu Protesten und Ausschreitungen führte, als „ziemlich unmoralisch“.

Gericht sieht kein Fehlverhalten der Siegburger Polizei

Die leichten Verletzungen bei den Polizisten kamen nach deren Aussage nicht durch die beiden Frauen, sondern alleine durch den Verhafteten. Daher sieht das Gericht hier keinen tätlichen Angriff gegen die Polizei, auch einen gemeinsamen Tatplan gab es nicht.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhielten die beiden Angeklagten jeweils eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre, in denen sie sich straffrei führen und jeden Wohnsitzwechsel anzeigen müssen. Von weiteren Auflagen sah das Gericht ab: Da die Frauen in psychischer Behandlung sind, könnten sie keine Sozialstunden leisten. Auch eine Geldbuße wurde nicht verhängt. Beide Frauen sind arbeitslos.