Über eine Rechnung gerieten ein Handwerker und eine Frau aus Siegburg so sehr in Streit, dass der 31-Jährige vor dem Schöffengericht landete.
ProzessHandwerker drohte Siegburgerin damit, frisch verlegten Bodenbelag zu zerstören
700 Euro verlangte ein Handwerker für die Verlegung eines neuen Bodenbelags in einer Siegburger Wohnung, in bar auf die Hand. Als seine Auftraggeberin auf einer Rechnung bestand, soll er gedroht haben, „alles wieder zu zerstören“. Er habe sie zudem beleidigt und aggressiv gegen den Türrahmen geschubst, schilderte die Geschädigte im Zeugenstand den Vorfall aus dem April. Aus Angst habe sie ihm schließlich das Geld gegeben.
Die Beweislage war schwierig. Der 31-Jährige, der ihr von einer Nachbarin empfohlen worden war, stritt die Vorwürfe ab. Die blauen Flecken am Rücken, die die 51-Jährige bei dem Streit vermeintlich davontrug, hatte sie von ihrem Hausarzt nicht attestieren lassen. Sie war zwar am Tag danach in der Praxis, aber wegen eines Schwächeanfalls.
200 Euro fließen an die Geschädigte aus Siegburg
Ihr Blutdruck sei extrem niedrig gewesen, schilderte sie; sie habe einen Nervenzusammenbruch erlitten. Grund für ihren allgemein schlechten Gesundheitszustand sei auch der Tod ihres Mannes wenige Wochen zuvor gewesen, den sie lange Jahre gepflegt hatte.
Bei dem Streit mit dem Handwerker war zwar eine Nachbarin zugegen, der 86-Jährigen aber, die zudem nicht gut Deutsch spricht, wollte das Gericht eine Zeugenaussage ersparen. Anders als es aus der Anklageschrift hervorging, handelte es sich nicht um eine räuberische Erpressung, so der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm, sondern eher um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.
Er stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße von 200 Euro ein, die die 51-Jährige erhält und ermahnte den Angeklagten: „Sie haben für ihr Verhalten keinen Preis verdient. Sie stehen unter laufender Bewährung, wenn Sie straffällig werden, sitzen sie das ab.“