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Amtsgericht SiegburgPolizist unterschlug als Kästchenleerer in Hennef 25.000 Euro

Lesezeit 3 Minuten
Sparkaestchen Kleins Eck

Die Sparkästchen in der Hennefer Gaststätte„Kleins Eck“ 

Siegburg/Hennef – Wenn Polizeibeamte im Amtsgericht zu tun haben, dann in der Regel als Zeugen in einem Verfahren. Ein Beamter der Kreispolizei hat jetzt allerdings auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Dem 56-Jährigen wurden gleich zwei Taten zur Last gelegt. Bereits 2014 soll er 2450 Euro unterschlagen haben, die in einem Ermittlungsverfahren sichergestellt worden waren.

Mehr Aufsehen erregte die zweite Tat: Als „Kästchenleerer“ der Hennefer Spargemeinschaft „Kleins Eck“ soll er das Geld von 40 Mitsparern nicht aufs gemeinsame Sparkonto eingezahlt, sondern unterschlagen haben.

Ein missglückte Investition trieb den Beamten in den Ruin

Der Angeklagte präsentierte sich vor Gericht als „gescheiterter und kranker Mann“, wie sein Pflichtverteidiger sagte. Der 56-Jährige schilderte seinen langsamen Absturz: missglückte Investition in Immobilien, Zwangsvollstreckung, Scheidung, Privatinsolvenz. Irgendwann kamen Depressionen hinzu, Panikattacken und Alkoholsucht.

Sein Mandant habe vor diesem Hintergrund Privatleben und Beruf nicht mehr im Griff bekommen. So sei es auch gekommen, dass er 2450 Euro aus der Asservatenkammer der Polizei genommen und verlegt habe. In den Unterlagen hatte er aber zunächst angegeben, das Geld an die Gerichtskasse gezahlt zu haben.

Später findet sich ein Eintrag, dass er das Geld an die Frau zurückgegeben habe, bei der es im Rahmen der Ermittlungen sichergestellt worden war. Tatsächlich, so räumte der Angeklagte ein, habe er das Geld wohl in seine Schreibtischschublade gelegt, von wo es dann verschwunden sei – eine Aussage, die das Gericht nicht widerlegen konnte, weshalb dieses Verfahren eingestellt wurde.

25.000 Euro von Kästchen-Sparern bleiben verschwunden

Verschwunden bleiben auch die rund 25.000 Euro, die die Spargemeinschaft von Frühjahr bis zum Herbst 2018 eingezahlt hatte. Eigentlich sollten die Sparkästchen in der Gaststätte „Kleins Eck“ jeden zweiten Mittwoch geleert und das Geld dann sofort auf ein Sparbuch eingezahlt werden. Anfangs habe er das auch getan, so der Angeklagte. Dann jedoch habe er sich entschieden, das Geld zuhause zu lagern.

Aufgeflogen war das, als im Dezember 2018 das Sparguthaben ausgezahlt werden sollte. Als der Kästchenleerer nicht zum gemeinsamen Essen in der Gaststätte erschien, ahnten die Sparer Böses. Die Mutter des 56-Jährigen wurde informiert, die wiederum die Polizei alarmierte, weil sie sich Sorgen um den Gesundheitszustand ihres Sohnes machte.

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Die Kollegen des jetzt Angeklagten fanden ihn betrunken in seiner Wohnung, wo er sich selbst das Leben nehmen wollte. Ein Abschiedsbrief lag bereit.

Panikattacken hätten ihn übermannt, als er das Geld der Sparer nicht mehr finden konnte, schilderte der Polizist vor Gericht. Das in Briefumschläge verpackte Geld sei „verschwunden“ gewesen. Wohin wisse er nicht, möglicherweise habe er es in den Müll geworfen.

Für die Vorsitzende Richterin Alexandra Pohl war diese Darstellung nur bedingt glaubwürdig, auch wenn ihm die Verwendung des Geldes für eigene Zwecke nicht nachgewiesen werden konnte. Weil eine Gutachterin wegen der Depressionen, der Panikerkrankung und der Alkoholsucht aber eine verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen konnte, blieb sie mit ihrem Urteil, einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Euro, unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die 175 Tagessätze zu 80 Euro gefordert hatte.

Sparer haben noch Chancen auf ihr Geld

Ein solches Urteil hatte der Verteidiger erhofft, weil es dem Angeklagten die Perspektive bietet, nach dem Abschluss des gegen ihn laufenden Disziplinarverfahrens nicht aus dem Dienst entfernt, sondern nur als arbeitsunfähig erklärt zu werden. Zudem hätten die Sparer die Chance, ihr Geld zurückzubekommen. Bei einigen von ihnen wurde ein Schadenersatz bereits auf den Weg gebracht.