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Gericht fällt UrteilSeniorenzentrum muss Bewohnerin mit Atemgerät wieder aufnehmen

Lesezeit 2 Minuten
Seniorenzentrum Am Hohen Ufer in Siegburg: ein mehrstöckiges Gebäude mit Balkonen und Sonnenschirmen vor dem Eingang.

Das Seniorenzentrum Am Hohen Ufer in Siegburg muss die 80-Jährige nach einem Krankenhausaufenthalt nun wieder aufnehmen.

Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass eine 80-Jährige mit ihrem Beatmungsgerät wieder aufgenommen werden muss.

Den 9. August 2023 werden Ingrid Eul und ihre Familie als guten Tag in Erinnerung behalten, nach einer langen Zeit der Ungewissheit. Das Landgericht Bonn ordnete gestern per einstweiliger Verfügung an, dass das Seniorenzentrum Am Hohen Ufer in Siegburg die 80-Jährige wieder aufnehmen muss.

Ihr hatte man die Rückkehr aus dem Krankenhaus wegen eines Atemgeräts verweigert, das die Klinikärzte der Seniorin verordnet hatten. „Wir haben das Ding erst einmal gewonnen“, sagte Anwalt Christoph Machens, den der Schwiegersohn Alexander Bermann eingeschaltet hatte. Das Gericht sei der medizinischen Einschätzung gefolgt, dass es keine Beatmungspflicht und auch keinen Intensivpflegeanspruch für Ingrid Eul gebe.

Nach fristloser Kündigung: Hennefer „Kurhaus am Park“ hat Ingrid Eul einen Platz angeboten

Zuvor hatte das Seniorenzentrum seiner Bewohnerin fristlos gekündigt, mit der Begründung, es könne eine derartige Betreuung nicht leisten. Die einstweilige Verfügung war aber nicht die einzige gute Nachricht. Im Heim „Kurhaus am Park“ in Hennef wurden Pflegeleitung und Geschäftsführung auf die Berichterstattung dieser Zeitung zu der fristlosen Kündigung aufmerksam und boten Ingrid Eul einen Platz an, auch mit dem Gerät.

„Aufgrund des Überleitungsvertrags steht dem nichts entgegen“, so Nicola Just, Geschäftsführerin der Kurhaus Wohnresidenzen GmbH. „Belegungsmanagement und Pflegedienst sehen keine Probleme.“ Warum das im Seniorenzentrum Am Hohen Ufer in Siegburg anders gesehen werde, sei ihr ein Rätsel. „So kann man nicht mit Menschen umgehen.“ Ein Dauerbeatmungsgerät komme auch im Kurhaus nicht infrage. „Aber das ist bei Frau Eul nicht der Fall.“

Heimaufsicht des Kreises hatte Einsatz des Beatmungsgeräts im Pflegeheim für möglich erklärt

Die Wohnresidenz hatte bereits geholfen, als im Juli das Altenheim am Michaelsberg geschlossen werden musste, und einen Bewohner übernommen. Der Schwiegersohn Alexander Bermann hatte nach einer kurzen Einweisung gesagt, die Handhabung des Beatmungsgeräts sei sehr einfach. Ein Freund benutze das sogenannte Bipap-Gerät (Biphasic Positive Airway Pessure) problemlos Zuhause.

Der Hersteller, die Heimaufsicht des Kreises und Chefarzt Selcuk Tasci, der im Helios-Klinikum die Pneumologie leitet, hatten einen Einsatz des Geräts in einem Pflegeheim für möglich erklärt. Bermann zeigte sich mit der Einscheidung des Landgerichts hochzufrieden. „Es kann doch nicht sein, dass man alte Leute aus ihrem Heim nach Hinterposemuckel schickt.“

Vergeblich hatte er zuvor versucht, für die Schwiegermutter einen Platz in der näheren Umgebung zu finden. Die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft mit einer speziellen Fachpflege war für ihn keine Option. „Diese hätte für sie das Ende der gesellschaftlichen Teilnahme bedeutet, und die ist ihr sehr wichtig.“