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80-Jährige erneut vor GerichtSeniorin wegen mehrfachen Ladendiebstahls verurteilt

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Siegburg – Die 80-Jährige führte bis vor fünf Jahren ein solides Leben. Dann begann sie zu stehlen. Einmal zehnmal, 100-mal. „Sie wird es wieder tun“, sagte der psychiatrische Gutachter vor dem Amtsgericht. Die Frage nach dem Motiv blieb offen, die Frau sei nicht kleptoman, höchstens alterstarrsinnig.

Die Anklage warf der alten Dame aktuell fünf Diebstähle vor in Einzelhandelsgeschäften in Siegburg, Troisdorf und Niederkassel, wo sie Süßigkeiten, Gemüsekonserven, Zeitschriften und zwei Hüte mitnahm, ohne diese zu bezahlen; außerdem dreimal Schwarzfahren. Diese Verfahren wurden allerdings eingestellt, weil die 80-Jährige nun ein Monatsticket hat. Die Seniorin habe zielgerichtet gehandelt und gewusst, was sie tat, das ergab die Beweisaufnahme, die sich aus den Zeugenaussagen von Marktleitern und Ladendetektiven speiste.

Erste Verurteilung 2016

Erstmals war die Großmutter 2016 wegen ähnlicher Fälle zu einer Geldstrafe verurteilt worden, kassierte zwischenzeitlich auch eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das alles hatte offenbar keine abschreckende Wirkung. „Sie wird sich auch in Haft nicht ändern, höchstens genervt sein“, lautete das Fazit des Gutachters, der die Angeklagte vor fünf Jahren das erste Mal kontaktiert hatte. Es gebe keine Hinweise auf eine psychische Krankheit oder Demenz, nach eigenen Worten sei sie auch nicht einsam. Nahe gekommen sei er ihr nicht, frage sich immer noch, „wie sie tickt“.

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Ihr Leben scheine geregelt, die Wohnung sei gepflegt, vor Gericht erschien die 80-Jährige wie aus dem Ei gepellt. Mit ihrer Rente müsste sie auskommen, ein gesetzlicher Betreuer regelt ihre Finanzen und versorgt sie mit Bargeld. Vielleicht liege der Schlüssel zu ihrem Verhalten in der Familie, kein Mitglied habe sie jemals zu einer Gerichtsverhandlung begleitet. Die Angeklagte habe zudem häufig erwähnt, dass sie „als liebe Omi“ gern Geschenke mache.

Milde Geldstrafe

Die fielen in Zukunft etwas kleiner aus, sagte Richterin Elisabeth Signing Fosso. Sie verhängte eine milde Geldstrafe von 950 Euro (70 Tagessätze à 15 Euro), weil die Angeklagte aufgrund ihrer altersbedingten „Extremisierung“ nur eingeschränkt schuldfähig sei. Die 80-Jährige, die der Verhandlung recht teilnahmslos gefolgt war, zeigte am Ende Emotionen: „Ich versuche mit aller Macht, nicht mehr auffällig zu werden, denn ich habe das hier so satt.“