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ProzessSiegburger Bundespolizist stiehlt Polizei-Kellen und verhökert sie auf E-Bay

Lesezeit 3 Minuten
Eine behandschuhte Hand hält an einer Straße eine Kelle hoch mit der Aufforderung „Halt Polizei“.

Solche beleuchteten Anhaltestäbe und weiteres Equipment entwendete ein Siegburger Bundespolizist aus Zivilfahrzeugen. (Symbolfoto)

Ein Bundespolizist bestiehlt seinen Dienstherrn: Weil er Kellen und andere Kleinteile auf E-Bay verhökerte, landete ein Siegburger vor Gericht.   

Die Geschichte mutet an wie ein Karnevalsscherz: Ein Bundespolizist verkauft beleuchtete Kellen mit Aufschrift „Halt Polizei“ bei Ebay-Kleinanzeigen, dazu weiteres Equipment - alles funktionsfähige Originalteile. Nicht ausgemustert, sondern entwendet aus Zivilfahrzeugen seines Dienstherren. Der 31-jährige Siegburger musste sich jetzt wegen Diebstahls und Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. 

Was den Ordnungshüter ritt bei seiner kriminellen Aktion, das kam in der Hauptverhandlung nicht zur Sprache. Ohnehin ließ der junge Mann - in Anzug, Schlips und Kragen wie aus dem Ei gepellt - seinen Strafverteidiger reden. Selbst auf das letzte Wort verzichtete der Angeklagte, der von der Anklage bis zum Urteil wie erstarrt wirkte und kaum einmal aufsah: Er nickte lediglich nach dem Plädoyer seines Anwalts.

Die Taten liegen lange zurück: Im März 2019 stahl er zwei Anhaltestäbe, zwei Frontscheibenblitzer mit Magneten und zwei Blitzkennleuchten. Von Juli bis Dezember verkaufte er sie auf dem Internet-Kleinanzeigenportal an Abnehmer in ganz Deutschland - alles Männer. Diese überwiesen jeweils den vereinbarten Kaufpreis für die Hehlerware, mal 50, mal 250 Euro, auf das Privatkonto des Bundesbeamten.

Für die Ermittler war es so ein Leichtes, dem Dieb auf die Spur zu kommen. Der leugnete bis zur Hauptverhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Aus  nachvollziehbarem Grund: Die Bundespolizei hatte ihn im Jahr 2020 suspendiert und Ende 2022 aus dem Dienst entfernt. Der Siegburger hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt - und verloren.   

Er stammt aus einer Polizistenfamilie. Der Vater ist völlig entsetzt gewesen.
Der Strafverteidiger des früheren Bundespolizisten vor dem Siegburger Amtsgericht

Über sein Motiv lässt sich nur spekulieren. Die Vermutung liegt nahe, dass der Beamte aus Leichtsinn oder wegen des Nervenkitzels seinen sicheren Job und seine Pension riskierte. Die Folgen seiner Tat waren ihm spätestens klar, als er mit seinem Vater in der Kanzlei des Strafverteidigers kam. „Er stammt aus einer Polizistenfamilie“, erzählte der Anwalt, „der Vater ist völlig entsetzt gewesen.“   

Geld habe sein Mandant wohl nicht gebraucht. Der ledige und kinderlose Mann erhielt als Grundgehalt 2100 Euro, dazu kamen diverse Zuschläge. Den Erlös aus den Ebay-Verkäufen von 815 Euro „war nicht notwendig, um zu überleben“, sagte der Verteidiger lapidar. Er betonte den „erheblichen Bruch in der Vita eines jungen Mannes“ als strafmildernden Umstand.   

Eine Argumentation, der die Staatsanwältin nicht folgen mochte. Gerade die Stellung, die der Angeklagte damals bekleidete, wirke sich gravierend auf das Strafmaß aus: „So jemand hat im Polizeidienst nichts verloren.“ Dass er heute nicht mehr im Staatsdienst arbeite, liege auf der anderen Seite in der Waagschale, genauso wie sein Geständnis und der Verzicht auf seine bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Geräte, ein iPhone und ein Tablet.         

Sie plädierte auf eine Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze à 50 Euro), Richter Herbert Prümper folgte ihrem Antrag. Der Verteidiger hatte eine Strafe von höchstens 90 Tagessätzen angeregt, weil diese nicht im polizeilichen Führungszeugnis seines Mandanten auftauchen würde. Dieser sei gerade dabei, wieder auf die Füße zu kommen.

Der 31-Jährige arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst, sei aber noch in der Probezeit. Die Kommunalverwaltung habe keine Kenntnis von dem Verfahren. Ob er in seinem Lebenslauf eine weitere, zwischenzeitliche Verurteilung angegeben hat, blieb offen. 2024 kassierte der Ex-Polizist wegen Betrugs eine Geldstrafe. Die hat er schon abbezahlt.