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Tödlicher MesserangriffWas die Security der Disco Klangfabrik darf – und was nicht

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Die „Klangfabrik“ in Siegburg wird nach einem tödlichen Streit für immer schließen.

Siegburg – Nach dem tödlichen Messerangriff in der Siegburger Diskothek „Klangfabrik“ fragen sich viele Menschen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Wie berichtet, war in der Nacht zu Samstag in unmittelbarer Nähe der Tanzfläche zwischen vier Personen ein Streit ausgebrochen. Dabei war ein 24-Jähriger durch Messerstiche tödlich verletzt worden. Ein 28-Jähriger wurde ebenfalls schwer verletzt. Er wird weiterhin im Krankenhaus behandelt.

Nutzer in den sozialen Medien hatten nach der Tat fehlende Einlass- und Taschenkontrollen in der „Klangfabrik“ beklagt. Doch welche Auflagen muss die Diskothek erfüllen?

Kontrollen in der Klangfabrik: Security darf Gäste nicht durchsuchen

Auf Nachfrage teilte die Stadt Siegburg mit, die einzige Kontrolle, die tatsächlich durchgeführt werden müsse, sei die Ausweiskontrolle. Laut Jugendschutzgesetz dürfe Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten nur gestattet werden, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten seien. „Das Durchsuchen von Personen und Gegenständen ist nur Polizisten und Mitarbeitern der Ordnungsbehörde gestattet“, heißt es in dem Statement der Stadt.

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Bei Einlasskontrollen durch das Security-Personal könnten solche Durchsuchungen oder Taschenkontrollen nur mit Einverständnis der Person erfolgen. Die Türsteher in der „Klangfabrik“ hätten die beiden Männer, die die Polizei am Sonntag unter anderem in Troisdorf festgenommen hatte, also ohne Genehmigung gar nicht durchsuchen können, geschweige denn müssen.

Allerdings übt das Sicherheitspersonal im Namen des Betreibers das Hausrecht aus und kann „jederzeit den Zutritt zum Lokal verwehren“, schreibt die Stadt.

Klangfabrik Siegburg veröffentlicht Einlasskriterien auf Internetseite

Die „Klangfabrik“ hat auf ihrer Internetseite eine Reihe von Einlasskriterien veröffentlicht. So heißt es unter anderem, dass „das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können“, strengstens verboten sei. Gefährliche Gegenstände würden die Sicherheitskräfte einbehalten, wenn diese bei einer Kontrolle entdeckt werden.

Eine Anfrage dieser Redaktion zum Thema ließen die Veranstalter am Donnerstag unbeantwortet.