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Vor Siegburger JugendgerichtJunger Mann muss 400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

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Amtsgericht_Siegburg_Gerichtssaal_Akten

Akten im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Siegburg – Es war nur ein kleiner Klick im Juli 2019: Ein heute 21-Jähriger, der in einer WhatsApp-Gruppe ein Foto von Opfern im Konzentrationslager gepostet hatte, muss 400 Euro Geldbuße bezahlen.

Strafbar machen sich alle Gruppenmitglieder

Das Jugendgericht stellte das Verfahren wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen den Stahl- und Betonbauer ein. Der junge Mann, zum Tatzeitpunkt noch Auszubildender, war geständig. Er habe sich nichts dabei gedacht, sagte er in der Hauptverhandlung.

Die Gruppe des Messengerdienstes, in der er das Bild verbreitete, habe zwar nur 57 Mitglieder gehabt, gelte aber rechtlich gleichwohl als „Öffentlichkeit“, erläuterte Jugendrichterin Kristin Stilz. „Nachrichten und Fotos können aus diesen Gruppen heraus geteilt werden.“

Derzeit gebe es viele derartige Verfahren, sagte die Staatsanwältin. Wenn Handys von Fahndern beschlagnahmt werden, zum Beispiel bei Drogendelikten oder um Bewegungsprofile zu untersuchen, würden auch Kontakte in den sozialen Netzwerken ausgewertet. So geriet auch der 21-Jährige ins Blickfeld der Justiz.

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Angeklagt werde jeder Fall von Volksverhetzung, aber auch von Kinder- und Jugendpornografie, wozu zum Beispiel auch Unterwäsche-Fotos gehörten, „die eine 13-Jährige an ihren 15-Jährigen Freund schickt“, so die Richterin. Nach Verschärfung des Strafrechts sei dies ein Verbrechen, das vor dem Schöffengericht verhandelt wird, wobei die Jugendrichter die besonderen Umstände würdigen müssten. Erwachsenen drohe ein Jahr Mindeststrafe.

Strafbar machten sich alle Mitglieder einer solchen Kommunikationsgruppe. Wer solche Bilder sieht, müsse das anzeigen, dann sofort aus der Gruppe austreten und alles löschen, so die Richterin.

Das Handy, mit dem das Foto eingestellt oder geteilt wurde, gelte als „Tatmittel“ und werde nicht zurückgegeben. Stilz: „Das tut den meisten am meisten weh.“ Es bleibe zunächst im Besitz der Strafverfolgungsbehörden, und werde dann, auf Werkseinstellung zurückgesetzt, bei einer Justizauktion zugunsten der Landeskasse versteigert.