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ProzessSiegburger rastet bei Polizeikontrolle aus – 3000 Euro Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Ein Troisdorfer stand wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Polizisten vor dem Amtsgericht Siegburg.

Weil er eine Gruppe von Menschen pauschal und öffentlich als „Kanaken“ beschimpfte, wurde ein Familienvater vom Amtsgericht verurteilt.

Bei einer Polizeikontrolle rastete ein 33-Jähriger aus. Er sei deutscher Staatsbürger, die Beamten sollten sich doch lieber um die „dreckigen Kanaken“ kümmern, schrie der Siegburger in Richtung einer Gruppe dunkelhaariger Männer. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurde er vom Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe von rund 3000 Euro verurteilt.

„Ich war außer mir“, räumte der Betontechniker kleinlaut ein, „ich hatte viel getrunken. Es tut mir leid, das ist nicht meine Art, so zu sein.“ Tatsächlich hatte er in dieser Oktobernacht im Jahr 2022 nach einer Familienfeier in einem Troisdorfer Restaurant etwa 2,5 Promille im Blut. An einer Tankstelle wartete er mit Frau und zwei Kindern auf ein Taxi.

Polizeikontrolle an einer Troisdorfer Tankstelle

Passanten, die gesehen haben wollten, dass der 33-Jährige seinen Sohn schlug, alarmierten die Polizei. Das sei nur ein Klaps auf den Hinterkopf gewesen, „aus Spaß“, schilderte der Angeklagte. Dass die Ordnungshüter ihn dazu befragen wollten, fand er gar nicht lustig.

Nach seinen lautstarken Tiraden über ausländische Drogendealer, die sich doch zurück in ihr Land „verpissen“ sollten, nahm ihn die Polizei zur Ausnüchterung mit. Im Streifenwagen beleidigte er zudem die Einsatzkräfte, darunter auch eine Kommissarin, unter der Gürtellinie.

Gerade in Zeiten wie diesen ist das nicht ganz ungefährlich
Der Siegburger Amtsrichter Hauke Rudat zu einem wegen Volksverhetzung Angeklagten

„Die Verbalinjurien übelster Art“, so Richter Hauke Rudat, seien eine Störung des öffentlichen Friedens. Wenn eine Gruppe als minderwertig angesprochen werde, vergifte das das gesellschaftliche Klima. Und zudem bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen in die Rechtssicherheit bei der entsprechenden Gruppe erschüttert werde. Rudat: „Gerade in Zeiten wie diesen ist das nicht ganz ungefährlich.“

Daher werde Volksverhetzung auch härter bestraft als eine bloße Beleidigung. Er halte indes den Angeklagten nicht für einen „rechtsradikal-ausländerfeindlichen Menschen“, er sei zuvor noch nie in dieser Hinsicht auffällig geworden, kassierte nur einmal wegen eines kleineren Diebstahls eine Geldstrafe.

„Sie sind jemand, der die Kontrolle verloren hat, aber auch das darf nicht passieren“, mahnte der Richter. Die Alkoholisierung führe zur Strafmilderung. Das Gericht wolle auch berücksichtigen, dass er sich aus schwierigen Lebensumständen hochgearbeitet habe und nun in stabilen sozialen Verhältnissen lebe.

Das Urteil - 90 Tagessätze à 35 Euro (3150 Euro insgesamt) - taucht nicht im polizeiliches Führungszeugnis auf. Der Angeklagte sagte „dankeschön“.